Art. 96 · VRP, sGS 951.1; Art. 160 PBG, Art. 2 Abs. 3 Bst. g BauR
BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 6 · Original-PDF
PBG
1Werden Hauptbauten als Grenzbauten nicht mit einem vertraglichen Grenzbaurecht geregelt, gelten die Vorschriften für die offene Bauweise. Wird eine spätere Baute auf dem Nachbargrundstück nicht auf die Grenze gestellt, ist der Gebäudeabstand einzuhalten.
Grenzabstand Art. 96 VRP, sGS 951.1; Art. 160 PBG, Art. 2 Abs. 3 Bst. g BauR
8 Baureglement Gemeinde Gommiswald
Vom Gemeinderat Gommiswald beschlossen am 15. Mai 2018
Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: signiert Peter Hüppi signiert Rolf Thoma
Öffentliche Auflage vom 06. Juni 2018 bis: 05. Juli 2018
Dem fakultativen Referendum unterstellt vom: 13. August 2018 bis: 21. September 2018
Vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen genehmigt am: 27. Dezember 2018
Der Amtsleiter a.i.: signiert Markus Zimmermann
I. Nachtrag vom Gemeinderat beschlossen am 4. Februar 2025
Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: signiert Peter Hüppi signiert Rolf Thoma
Öffentliche Auflage vom 03. März 2025 bis 01. April 2025
Dem fakultativen Referendum unterstellt vom: 22. Mai 2025 bis 30. Juni 2025
Vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen genehmigt am 03. Oktober 2025 Der Amtsleiter signiert Ralph Etter Vom Gemeinderat in Vollzug gesetzt auf 1. Januar 2026
Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: signiert Peter Hüppi signiert Rolf Thoma Beilagen: 1. Auszug aus PBG und Baureglement mit Skizzen
9 Baureglement Gemeinde Gommiswald Anhang: Tabelle der Regelbauweise (Art. 17 BauR) 21
Masse in m W10.5 W11.0 W13.0 WG WG A1 A1- K13.0 K14.0 IB IR IC, IS ÖBA L, IL FiB SF FiB, FaB,
11.0 13.0 13.0 18.0 A) B), A) für IL SaB Grenzabstand 4.00 4.00 5.00 4.00 5.00 3.00 C) 3.00 C) 4.00 4.00 4.00 4.00 - 5.00 5.00 5.00 3.00 - Gesamthöhe 10.50 11.00 13.00 11.00 D) 13.00 D) 13.00 18.00 13.00 D) 14.00 D) 11.00 11.50 - 15.00 11.50 D) 14.50 4.00 - Gebäudehöhe 7.50 8.00 10.00 8.00 D) 10.00 D) - - 8.00 D) 10.00 D) -- 8.00 - - 8.00 D) - - -
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.
Winkelmass 45 1/2 45 1/2 45 1/2 45 1/2 45 1/2 -
–-
–45 1/2 45 1/2 -- -- 45 1/2 - - 45 1/2 -
–-
–- - Dachraum auf Gebäudeseiten (in°) Bruchteil je Fassadenabschnitt E) Talseitige 10.50 11.00 13.00 11.00 13.00 - - - -- -- 11.50 - - -- - - - Fassadenhöhe F)
Gebäudelänge 25.00 30.00 40.00 30.00 40.00 - - 30.00 -- -- 30.00 - -- - - -- - Abgrabungen 1.60 1.60 1.60 1.60 1.60 - - 1.60 1.60 -- 1.60 - - 1.60 - 1.60 - Empfindlich- II II II III III III III III III IV II III II II
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.
keitsstufe
A) Die Erstellung von Bauten und Anlagen bedarf eines rechtskräftigen Sondernutzungsplans oder eines speziellen Reglements (siehe Art. 8 und Art. 9 BauR). B) Linke Spalte für Wohnbauten, rechte Spalte für Ökonomiebauten. C) Gegenüber anderen Zonen um 3.0 m grösser. D) Bei Bauten mit einem mindestens 50% gewerblich genutzten Erdgeschoss liegen die maximale Gebäudehöhe und Gesamthöhe um 1.0 m höher. E) Winkelmass gilt nicht für Pultbauten. F) Bei talseitig giebelständigen Bauten mit Satteldächern erhöht sich die Fassadenhöhe für die talseitige Giebelseite um 3.0 m, sofern sich das Satteldach über die ganze Giebelseite erstreckt und einen Neigungswinkel von mindestens 30° aufweist. Bei talseitig traufständigen Bauten mit Satteldach erhöht sich für Dachaufbauten bzw. bei fassadenbündigen Fassadenabschnitten (Bruchteil 1/2) die talseitige Fassadenhöhe hierfür um 3.0 m. 21 Geändert durch I. Nachtrag vom 4. Februar 2025
10 Gemeinde Gommiswald Beilage zum Baureglement Auszug aus Planungs- und Baugesetz und Baureglement mit Skizzen 01. Juli 2024 Nicht Gegenstand einer Beschlussfassung und/oder Genehmigung Gemeinde Gommiswald Beilage zum Baureglement Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Auszug aus dem Planungs- und Baugesetz sowie Erläuterungen zu einzelnen Artikeln des Baureglements 3 1.1 Allgemeine Bestimmungen 3 1.2 Begriffe 4 1.3 Grössenbeschränkungen 6 1.4 Abstände 9 1.5 Bauweise und Terrain 11 1.6 Einordnung und Gestaltung 12 1.7 Weitere Definitionen und Begriffe 12 2 Bedarfsermittlung von Parkierungsanlagen 13 2.1 Personenwagen 13 2.2 Fahrräder 14 3 Unterlagen Baugesuch 15 4 Weitere massgebende Grundlagen 16 5 Abkürzungen 18 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Planungsinstrumente 3 Abbildung 2: Oberirdische Bauten 4 Abbildung 3: Unterirdische Bauten 4 Abbildung 4: Flächenkleinstes Rechteck für NP über mass-gebendem (gewachsenem) Terrain 5 Abbildung 5: Niveaupunkt 5 Abbildung 6: Niveaupunkt je Baute 5 Abbildung 7: Niveaupunkt bei Terrassenhäusern 5 Abbildung 8: Flächenkleinstes Rechteck für Gebäudelänge und -breite über gestaltetem Terrain 6 Abbildung 9: Gesamt- und Gebäudehöhe Schräg- und Flachdach 6 Abbildung 10: Gebäudehöhe bei unterschiedlich hohen Traufen 7 Abbildung 11: Dachoberkante 7 Abbildung 12: Dachraum (Winkelmass auf zwei Gebäudeseiten, wovon eine Längsseite) 7 Abbildung 13: Bruchteil Fassadenabschnitt 8 Abbildung 14: Mögliche Dachvarianten innerhalb Dachraumprofil 8 Abbildung 15: Talseitige Fassadenhöhe 8 Abbildung 16: Grenzabstand 10 Abbildung 17: Gebäudeabstand 10 Abbildung 18: Terrainveränderungen 11 Abbildung 19: Berechnung Geschossfläche 12 ERR Raumplaner AG Gemeinde Gommiswald Beilage zum Baureglement Seite 3 1 Auszug aus dem Planungs- und Baugesetz1 sowie Erläuterungen zu einzelnen Artikeln des Baureglements 1.1 Allgemeine Bestimmungen Art. 96 PBG Bauweise
1Die vorgeschriebenen Abstände werden auf allen Seiten eingehalten, soweit der Nutzungsplan keine geschlossene Bauweise vorsieht.
2Der Zusammenbau über die Grenze ist bis zur höchstens zulässigen Gebäudelänge oder Gebäudebreite gestattet. Baureglement: Art. 18 Offene Bauweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.