Zone Wohnzone Rigi-Scheidegg / Burggeist · Gersau
Schwyz · BFS 1311 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone Wohnzone Rigi-Scheidegg / Burggeist in Gersau (Schwyz) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Beglaubigter Situationsplan nicht älter als ein Jahr
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
- Unterschrift von Bauherrschaft UND Grundeigentümer
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Behandlungsfrist: Im ordentlichen Verfahren wird das Baugesuch während 20 Tagen öffentlich aufgelegt (Amtsblatt); ab Publikation ist ein Baugespann zu errichten (§ 78 PBG).
- Gebühren: Die Seite verlinkt eine "Gebührenordnung für Baubewilligungen" (Dokument "Gebührenordnung 2022"); auf der Webseite selbst sind keine Beträge genannt.
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt, Bezirksverwaltung Gersau
- 041 829 70 72
- bauamt@gersau.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Gersau, in denen «Wohnzone Rigi-Scheidegg / Burggeist» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 40BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 12
Wohnzone Rigi-Scheidegg / Burggeist
1In dieser Zone sind Wohnbauten, Ferienhäuser und Dienstleistungsbetriebe gestattet, sofern sie sich gut in das Landschafts- und Quartierbild einfügen.
2Soweit sie sinngemäss anwendbar sind, gelten auch die allgemeinen Bestimmungen des Baureglements für diese Zone.
3Die Erschliessungskosten für Bauten und Anlagen in dieser Bauzone haben die Grundeigentümer zu tragen.
4Es sind folgende besondere Bauvorschriften zu beachten:
a)Alle mit dem Erdreich in Verbindung stehenden Bauteile wie Sockel-, Keller- und Untergeschosse sind in Massivbauweise auszuführen.
b)Die aussen sichtbaren Fassaden sind mindestens zur Hälfte mit Holz zu verschalen. Der Witterung stark ausgesetzte Fassaden können mit dunkelfarbigen Eternitplatten oder ähnlichen Materialien verkleidet werden. c) In der Regel muss die Firstrichtung quer zum Hang verlaufen und die Dachneigung 20 bis 30 Grad a.T. betragen. Bei Dächern mit einer Neigung von mehr als 25 Grad a.T. sind solide Schneefangvorrichtungen anzubringen.
d)Einfriedungen und Stützmauern sind nur in begründeten Fällen gestattet.
e)Der bestehende Baumbestand ist weitmöglichst zu erhalten.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Dachneigung | ≥ 20 Grad | Art. 40, S. 12 | 0.85 |
| Dachneigung | ≤ 30 Grad | Art. 40, S. 12 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Gersau (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.