Zone GE · Flüelen
Uri · BFS 1207 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone GE in Flüelen (Uri) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuch mit Angaben und Unterlagen
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Flüelen, in denen «GE» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 8BZO Flüelen · S. 5
Arten
Als Bauzonen gelten:
a)Kernzonen (K);
b)Wohnzonen mit zwei Vollgeschossen (W2A und W2B);
c)Wohnzone mit drei Vollgeschossen (W3);
d)Wohn– und Gewerbezone mit zwei Vollgeschossen (WG2);
e)Wohn- und Gewerbezone mit drei Vollgeschossen (WG3);
f)Gewerbezonen (GE);
g)Industriezonen (I);
h)Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (OE);
i)Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (SF);
j)Freihaltezonen (FZ);
k)Verkehrsflächen (VF).
Art. 13BZO Flüelen · S. 43
Dachgestaltung
1Bauten und Anlagen in den Kernzonen A, B und C haben in der Regel Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung aufzuweisen. In den Kernzonen B und C können auch Walmdächer erstellt werden.
2Die Dachneigung soll wenigstens 30° und höchstens 45° betragen. In der Kernzone D sind auch schwach geneigte Dächer oder Flachdächer zulässig.
3Dacheinschnitte gegen die Dorfstrasse und gegen die Ochsengasse sind nicht gestattet.
4Solaranlagen sind farblich, materialmässig und masslich gut in die Bauten einzugliedern. Sie dürfen den Charakter des Ortskerns, insbesondere des Gassenbereichs, nicht beeinträchtigen.
5Bei Schleppgauben muss die Oberkante der Dachoberfläche mindestens 1 m unterhalb des Firstes liegen.
6Vereinzelte Dachflächenfenster dürfen ein Lichtmass von je 1.20 m2 nicht übersteigen. Sie dürfen höchstens 15% der zugeordneten Fassadenlänge betragen.
7Im zweiten Dachgeschoss sind Dachaufbauten nicht und einzelne Dachflächenfenster nur soweit erlaubt, als sie zur Belichtung bzw. Belüftung von Estrichen erforderlich sind. Vorbehalten bleiben feuerpolizeilich bedingte Rauchabzüge.
Art. 26BZO Flüelen · S. 10
c)Lokale Landschaftsschutzzone (LSZ)
1Die lokale Landschaftsschutzzone bezweckt, empfindliche Landschaftsbilder sowie Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu erhalten.
2Elemente, die den Landschaftsraum und das Landschaftsbild prägen, sind in ihrem Bestand zu erhalten. Dazu gehören namentlich Einzelbäume, Baumgruppen, Hecken, Geländeformen, Bachläufe usw. In diesem Rahmen ist die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung gewährleistet.
3Bestehende Bauten können im Rahmen der übrigen Vorschriften der BZO erneuert, teilweise geändert oder neu erstellt werden. Neue Bauten, Anlagen und Nutzungen sind zulässig, wenn sie dem Zonenzweck entsprechen. Form, Materialwahl und Farbgebung dürfen den Zonenzweck, namentlich das Landschaftsbild, nicht beeinträchtigen.
Art. 83BZO Flüelen · S. 21
Genehmigung und Inkrafttreten
1Die vorliegende BZO ist erst gültig, wenn der Regierungsrat sie genehmigt hat25.
2Nach der Genehmigung durch den Regierungsrat bestimmt der Gemeinderat, wann die BZO und der revidierte Nutzungsplan in Kraft treten26. Im Namen der Einwohnergemeinde Flüelen Der Präsident:
Simon Arnold Der Gemeindeschreiber: Rico Vanoli
Anhänge
Masse der zulässigen baulichen und betrieblichen Nutzung (Anhang 1) Begriffe, Messweisen und zulässige Masse gemäss RPBG (Anhang 2) Sonderbestimmungen für die Kernzone (Anhang 3) Lokale Naturschutzzonen (Anhang 4) Lokale Schutzobjekte (Anhang 5) Inhaltsverzeichnis zur BZO und zu den besonderen Bestimmungen für die Kernzone
25 vom Regierungsrat genehmigt am 27. Februar 2018 26 vom Gemeinderat in Kraft gesetzt am 1. März 2018 21 Anhang 1
Masse der zulässigen baulichen und betrieblichen Nutzung
Zone Vollgeschosse Zone Vollgeschosse Grenzabstand maximale Gebäudelänge maximale Gesamthöhe ES27
K gemäss den besonderen Bestimmungen für die Kernzone III
W2A 2 3 m 25 m 13.5 m II W2B 2 3 m 25 m Art. 49 II W3 3 4 m 35 m 16.5 m II WG2 2 3 m 30 m 14.5 m III WG3 3 4 m 40 m 17.5 m III
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.
GE Verfügung im Einzelfall 3 m Verfügung im Einzelfall 15 m III I Verfügung im Einzelfall 3 m Verfügung im Einzelfall 18 m IV OE Verfügung im Einzelfall Art. 15 Abs. 4 Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall II SF Verfügung im Einzelfall Art. 16 Abs. 3 Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall III FZ Art. 17 Abs. 2 Art. 17 Abs …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In der Gewerbezone sind Betriebe sowie dazugehörige Bauten und Anlagen zulässig.» · Art. Art. 13
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. Anhang 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3 m | Art. 83, S. 21 | 0.95 |
| Gesamthöhe | ≤ 15 m | Art. 83, S. 21 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Flüelen. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.