Zone WG2 · Ettingen
Basel-Landschaft · BFS 2768 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen
Die Zone WG2 in Ettingen (Basel-Landschaft) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Geschosse, Gebäudehöhe ≤ 10 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.45, Gebäudelänge ≤ 35 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 29 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau (Anlaufstelle; Bewilligungsbehörde ist das kantonale Bauinspektorat Liestal)
- 061 726 89 81
- bauwesen@ettingen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ettingen, in denen «WG2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6.3BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 13
6.3 Zweigeschossige Wohn-Geschäftsbauten in der Zone WG2 Vollgeschosszahl
Art. 7.2BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 14
7.2 Dachaufstockungen in den Zonen W2 und WG2 Für die bestehenden Doppel- und Reihenhäuser ist die geschlossene Bauweise vorgeschrieben. Bei Dachaufstockungen gelten die notwendigen Grenzbaurechte als erteilt. Dachaufstockungen müssen sich gut ins Siedlungsbild einordnen. Werden diese zeitlich gestaffelt realisiert, so haben sich alle Aufstockungen hinsichtlich ihrer Art und Gestaltung der ersten anzupassen. Die bestehende Dachform, Firstrichtung und Lage des Firstes (im Grundriss) sind beizubehalten. Ausnahmen sind möglich, wenn die GrundeigentümerInnen im Einvernehmen mit dem Gemeinderat eine architektonisch bessere Lösung vorschlagen.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Geschosse | Art. Ziff. 6.3, S. 13 | 0.92 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 29 % | Art. Ziff. 6.3, S. 13 | 0.92 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.45 | Art. Ziff. 6.3, S. 13 | 0.92 |
| Fassadenhöhe | ≤ 6 m | Art. Ziff. 6.3, S. 13 | 0.92 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10 m | Art. Ziff. 6.3, S. 13 | 0.92 |
| Gebäudelänge | ≤ 35 m | Art. Ziff. 6.3, S. 13 | 0.92 |
| Geschossflächenziffer (GFZ) | ≤ 45 % | Art. 2, S. 13 | 0.82 |
Extrahiert aus der BZO Ettingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.