Zone KH · Ettingen
Basel-Landschaft · BFS 2768 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen
Die Zone KH in Ettingen (Basel-Landschaft) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Geschosse, Gebäudehöhe ≤ 11.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.18, Gebäudelänge ≤ 25 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 20 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau (Anlaufstelle; Bewilligungsbehörde ist das kantonale Bauinspektorat Liestal)
- 061 726 89 81
- bauwesen@ettingen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ettingen, in denen «KH» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 17
2 Wohnungszahl pro Baukörper frei Sockelgeschosshöhe 1.5 m 2 bezogen auf den Anteil der Parzellenfläche in der Zone KH inkl. Freihaltebereich Jermann Ingenieure + Geometer AG 17/33 Fassadenhöhe 6.0 m Gebäudehöhe 10.0 m Gebäudelänge 25.0 m 11.4 Nebenbauten in den Kernzonen Für Klein- und Nebenbauten wie Garagen, Schöpfe, Unterstände, gedeckte Sitzplätze etc. gelten zusätzlich: Bebauungsziffer 7 % Nutzungsziffer frei Fassadenhöhe 3.5 m Gebäudehöhe 5.5 m
Wird eine Garage in ein Vollgeschoss eingebaut, so erhöht sich die überbaubare Fläche um die Fläche der Garage, dividiert durch die projektierte Vollgeschosszahl.
12Architektonische Gestaltung Alle Bauten haben sich in Bezug auf Proportionen, Form, Material und Freiflächengestaltung in die bauliche Umgebung einzufügen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bei allen Bauvorhaben, Renovationen und Restaurierungen folgende Kriterien beurteilt:
–Situierung der Gebäude
–Kubische Erscheinung der Baukörper
–Dach- und Fassadengestaltung
–Material- und Farbwahl
–Umgebungsgestaltung
–und dergleichen
Der Bauherrschaft wird empfohlen, Absichten über bewilligungspflichtige Neu-, Um- und Anbauten, Zweckänderungen sowie Um- und Neugestaltung der Umgebung in einem frühen Planungs- oder Projektierungsstadium (Vorstellungen, Skizzen, Entwürfe) mit der Gemeinde resp. der beratenden Fachkommission vorabzuklären. Die Gemeinde entscheidet aufgrund der Tragweite des Projektes, ob zusätzlich die kantonalen Fachstellen konsultiert werden.
13Gebäudekategorien in der Kernzone Die B …
Art. 8.2BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 16
8.2 Terraineinschnitte am Haus Es gelten die Bestimmungen zum Sockelgeschoss von Ziffer 4.8. Der Gemeinderat ist ermächtigt, Ausnahmen bei Abgrabungen an Sockelgeschossen für den Einbau von Garagen und die hierfür erforderlichen Rampen zu bewilligen. C Kernzone
9Zweck und Nutzungsart in der Kernzone § 22 Abs. 1 RBG Kernzonen umfassen architektonisch und städtebaulich wertvolle Stadt- und Ortskerne, die in ihrem Charakter erhalten oder saniert werden sollen. Zugelassen sind Wohnnutzung sowie mässig störende Betriebe.
Die Kernzonenbestimmungen bezwecken die sinnvolle Erhaltung und sorgfältige Erneuerung innerhalb der vorhandenen Strukturen des alten Dorfkerns. Dabei dienen die Bauvorschriften dem Schutze traditioneller und architektonisch bemerkenswerter Bauten samt ihrer Umgebung sowie der sorgfältigen Einordnung von Um- und Neubauten.
10Unterteilung der Kernzone Die Kernzone ist folgendermassen unterteilt:
–zweigeschossige Kernzone K2
–zweigeschossige Kernzone KH
–Kernergänzungszone KE Innerhalb der Kernzonen K2 und KH ist in besonderem Masse auf die vorhandene Dorfstruktur Rücksicht zu nehmen. Jermann Ingenieure + Geometer AG 16/33
11Nutzungsmasse in der Kernzone 11.1 Kernzone K2 Es gelten folgende Maximalmasse: Bebauungsziffer 30 % Nutzungsziffer frei Vollgeschosszahl
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 20 % | Art. Ziff. 11.2, S. 17 | 0.92 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.18 | Art. Ziff. 11.2, S. 17 | 0.92 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Geschosse | Art. Ziff. 11.2, S. 17 | 0.92 |
| Fassadenhöhe | ≤ 6 m | Art. Ziff. 11.2, S. 17 | 0.92 |
| Gebäudehöhe | ≤ 11.5 m | Art. Ziff. 11.2, S. 17 | 0.92 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. Ziff. 11.2, S. 17 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Ettingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.