Zone G · Ettingen

Basel-Landschaft · BFS 2768 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen

Die Zone G in Ettingen (Basel-Landschaft) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 12 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (2-fach)
  • Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
  • Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
  • Angaben zu den Zonenvorschriften
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Ettingen, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 17

2 Wohnungszahl pro Baukörper frei Sockelgeschosshöhe 1.5 m 2 bezogen auf den Anteil der Parzellenfläche in der Zone KH inkl. Freihaltebereich Jermann Ingenieure + Geometer AG 17/33 Fassadenhöhe 6.0 m Gebäudehöhe 10.0 m Gebäudelänge 25.0 m 11.4 Nebenbauten in den Kernzonen Für Klein- und Nebenbauten wie Garagen, Schöpfe, Unterstände, gedeckte Sitzplätze etc. gelten zusätzlich: Bebauungsziffer 7 % Nutzungsziffer frei Fassadenhöhe 3.5 m Gebäudehöhe 5.5 m

Wird eine Garage in ein Vollgeschoss eingebaut, so erhöht sich die überbaubare Fläche um die Fläche der Garage, dividiert durch die projektierte Vollgeschosszahl.

12Architektonische Gestaltung Alle Bauten haben sich in Bezug auf Proportionen, Form, Material und Freiflächengestaltung in die bauliche Umgebung einzufügen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bei allen Bauvorhaben, Renovationen und Restaurierungen folgende Kriterien beurteilt:

–Situierung der Gebäude

–Kubische Erscheinung der Baukörper

–Dach- und Fassadengestaltung

–Material- und Farbwahl

–Umgebungsgestaltung

–und dergleichen

Der Bauherrschaft wird empfohlen, Absichten über bewilligungspflichtige Neu-, Um- und Anbauten, Zweckänderungen sowie Um- und Neugestaltung der Umgebung in einem frühen Planungs- oder Projektierungsstadium (Vorstellungen, Skizzen, Entwürfe) mit der Gemeinde resp. der beratenden Fachkommission vorabzuklären. Die Gemeinde entscheidet aufgrund der Tragweite des Projektes, ob zusätzlich die kantonalen Fachstellen konsultiert werden.

13Gebäudekategorien in der Kernzone Die B …

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Art. 7.4BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 14

7.4 Dachaufbauten Dachaufbauten (z.B. Schlepp- oder Giebellukarnen etc.) sind nur auf Dächern von mehr als 35° Neigung (α) gestattet. Für die Anordnung und Grösse sind folgende Masse einzuhalten:

–Totallänge aller Dachaufbauten (a + b) zusammen max. 50 % der Fassadenlänge Jermann Ingenieure + Geometer AG 14/33

–Abstand des Dachaufbaues von Giebelfassaden (d) oder Dachabsätzen mind. 25 % der Fassadenlänge. Bei Fassadenlängen über 8.0 m mind. 2.0 m 1

–Abstand des Dachaufbaues bis zu Gräten oder Kehlen (f) mind. 0.5 m

–Höhe des Dachaufbaues ab Dachfläche (e) max. 1.6 m

–Abstand vom Übergang des Dachaufbaues in das Hauptdach unterhalb des Firstes (g) mind. 1.0 m

–Höhe der Dachhaut unter den Dachaufbauten (h) mind. 0.5 m. Der Dachaufbau darf jedoch nicht vor der Fassade liegen. Ausnahmen sind möglich bei Ausgängen auf Dachterrassen, das maximale Aussenmass beträgt 2.2 m.

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Art. 8BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 15

8 Umgebungsgestaltung in den W- und WG-Zonen

1Bei Doppel- und Reihenhäusern sind Ausnahmen von den Abstandsvorschriften gegenüber Giebelfassaden möglich. Jermann Ingenieure + Geometer AG 15/33

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 12 mArt. Ziff. 23.1, S. 250.92

Extrahiert aus der BZO Ettingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone G

Was gilt in der Zone G in Ettingen?
Gebäudehöhe ≤ 12 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Ettingen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone G sein?
Laut BZO Ettingen: Gebäudehöhe ≤ 12 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ettingen?
6 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular / Kerndatenblatt, Angaben zu den Zonenvorschriften, Situationsplan (2-fach). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Ettingen ein?
Baugesuche in Ettingen laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Abteilung Bau (Anlaufstelle; Bewilligungsbehörde ist das kantonale Bauinspektorat Liestal), Kirchgasse 13, 4107 Ettingen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone G in der BZO Ettingen?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Ettingen erwähnen die Zone G namentlich, darunter Art. 2, Art. 7.4, Art. 8. BZO Ettingen lesen →

Weitere Zonen in Ettingen