Zone G · Ettingen
Basel-Landschaft · BFS 2768 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen
Die Zone G in Ettingen (Basel-Landschaft) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 12 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau (Anlaufstelle; Bewilligungsbehörde ist das kantonale Bauinspektorat Liestal)
- 061 726 89 81
- bauwesen@ettingen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ettingen, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 17
2 Wohnungszahl pro Baukörper frei Sockelgeschosshöhe 1.5 m 2 bezogen auf den Anteil der Parzellenfläche in der Zone KH inkl. Freihaltebereich Jermann Ingenieure + Geometer AG 17/33 Fassadenhöhe 6.0 m Gebäudehöhe 10.0 m Gebäudelänge 25.0 m 11.4 Nebenbauten in den Kernzonen Für Klein- und Nebenbauten wie Garagen, Schöpfe, Unterstände, gedeckte Sitzplätze etc. gelten zusätzlich: Bebauungsziffer 7 % Nutzungsziffer frei Fassadenhöhe 3.5 m Gebäudehöhe 5.5 m
Wird eine Garage in ein Vollgeschoss eingebaut, so erhöht sich die überbaubare Fläche um die Fläche der Garage, dividiert durch die projektierte Vollgeschosszahl.
12Architektonische Gestaltung Alle Bauten haben sich in Bezug auf Proportionen, Form, Material und Freiflächengestaltung in die bauliche Umgebung einzufügen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bei allen Bauvorhaben, Renovationen und Restaurierungen folgende Kriterien beurteilt:
–Situierung der Gebäude
–Kubische Erscheinung der Baukörper
–Dach- und Fassadengestaltung
–Material- und Farbwahl
–Umgebungsgestaltung
–und dergleichen
Der Bauherrschaft wird empfohlen, Absichten über bewilligungspflichtige Neu-, Um- und Anbauten, Zweckänderungen sowie Um- und Neugestaltung der Umgebung in einem frühen Planungs- oder Projektierungsstadium (Vorstellungen, Skizzen, Entwürfe) mit der Gemeinde resp. der beratenden Fachkommission vorabzuklären. Die Gemeinde entscheidet aufgrund der Tragweite des Projektes, ob zusätzlich die kantonalen Fachstellen konsultiert werden.
13Gebäudekategorien in der Kernzone Die B …
Art. 7.4BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 14
7.4 Dachaufbauten Dachaufbauten (z.B. Schlepp- oder Giebellukarnen etc.) sind nur auf Dächern von mehr als 35° Neigung (α) gestattet. Für die Anordnung und Grösse sind folgende Masse einzuhalten:
–Totallänge aller Dachaufbauten (a + b) zusammen max. 50 % der Fassadenlänge Jermann Ingenieure + Geometer AG 14/33
–Abstand des Dachaufbaues von Giebelfassaden (d) oder Dachabsätzen mind. 25 % der Fassadenlänge. Bei Fassadenlängen über 8.0 m mind. 2.0 m 1
–Abstand des Dachaufbaues bis zu Gräten oder Kehlen (f) mind. 0.5 m
–Höhe des Dachaufbaues ab Dachfläche (e) max. 1.6 m
–Abstand vom Übergang des Dachaufbaues in das Hauptdach unterhalb des Firstes (g) mind. 1.0 m
–Höhe der Dachhaut unter den Dachaufbauten (h) mind. 0.5 m. Der Dachaufbau darf jedoch nicht vor der Fassade liegen. Ausnahmen sind möglich bei Ausgängen auf Dachterrassen, das maximale Aussenmass beträgt 2.2 m.
Art. 8BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 15
8 Umgebungsgestaltung in den W- und WG-Zonen
1Bei Doppel- und Reihenhäusern sind Ausnahmen von den Abstandsvorschriften gegenüber Giebelfassaden möglich. Jermann Ingenieure + Geometer AG 15/33
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 12 m | Art. Ziff. 23.1, S. 25 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Ettingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.