Art. 7.2 · Dachaufstockungen in den Zonen W2 und WG2
BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 14 · Original-PDF
7.2 Dachaufstockungen in den Zonen W2 und WG2 Für die bestehenden Doppel- und Reihenhäuser ist die geschlossene Bauweise vorgeschrieben. Bei Dachaufstockungen gelten die notwendigen Grenzbaurechte als erteilt. Dachaufstockungen müssen sich gut ins Siedlungsbild einordnen. Werden diese zeitlich gestaffelt realisiert, so haben sich alle Aufstockungen hinsichtlich ihrer Art und Gestaltung der ersten anzupassen. Die bestehende Dachform, Firstrichtung und Lage des Firstes (im Grundriss) sind beizubehalten. Ausnahmen sind möglich, wenn die GrundeigentümerInnen im Einvernehmen mit dem Gemeinderat eine architektonisch bessere Lösung vorschlagen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.