Zone WGA · Buchs
Zürich · BFS 83 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone WGA in Buchs (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 6 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan-Original nicht älter als 1 Jahr, beglaubigt durch Nachführungsstelle der amtlichen Vermessung
- Grundstücksentwässerungsgesuch mit Detailangaben
- Wasseranschlussgesuch
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Exemplarzahlen: 3-fach (Anzeigeverfahren) bzw. mind. 4-fach (ordentliches Verfahren)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Buchs, in denen «WGA» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Buchs · S. 8
Zoneneinteilung Der nicht von übergeordneten Zonen und vom Wald erfasste Gemeindebann wird in nachstehende Zonen unterteilt: Bauzonen
ES - Kernzone K III - Zentrumszone Z III - Wohnzonen + Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
–Zweigeschossige Wohnzone W2A II
–Zweigeschossige Wohnzone W2B II
–Dreigeschossige Wohnzone W3 II
–Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 III - Wohn- und Gewerbezone A WGA III - Wohn- und Gewerbezone B WGB III - Industriezonen
–Mittlere Industriezone I 5 III
–Hohe Industriezone I 8 IV - Zone für öffentliche Bauten OE
–Gebiet Schulhaus Zihl
II
–Gebiet Schulhaus Petermoos
II
–Gebiet Schulhaus Zwingert
II
–Gebiet Werkhof
III
–Gebiet Gemeindehaus
III
Nichtbauzonen - Erholungszonen Ea/b/c III - Freihaltezone F II - Reservezone R - - Landwirtschaftszone L -
2 WEGLEITUNG zu Art. 2 Der Zonenplan, der Kernzonenplan und die Ergänzungspläne können auf der Abteilung Bau + Werke eingesehen werden oder im Online-Schalter der Gemeinde Buchs unter buchs-zh.ch bezogen werden. Weiter ist der Zonenplan auch auf maps.zh.ch in frei wählbarem Massstab einsehbar. Die verkleinerten Wiedergaben des Zonenplans und des Kernzonenplans in der Beilage zur Bau- und Zonenordnung sind nicht rechtsverbindlich.
3 BAU- UND ZONENORDNUNG 2020
Art. 18BZO Buchs · S. 28
Dachgestaltung 1. Bei Gebäuden mit einem Schrägdach oder einem Attikageschoss darf die Gesamtbreite der Dachaufbauten höchstens 2/5 der Fassadenlänge betragen. 2. Bei Schrägdächern dürfen Dachaufbauten bis höchstens 1,0 m in der Fläche gemessen unter den First reichen und die Trauflinie nicht unterbrechen. 3. Dachflächenfenster und andere Glasflächen sind gut anzuordnen und zu gestalten. Im 2. Dachgeschoss sind nur Dachflächenfenster bis max. 0,5 m2 Glaslicht zugelassen. 4. Anstelle von Dachaufbauten sind Quergiebel zulässig. Die Breite der Quergiebel darf 2/5 der Fassadenlänge nicht überschreiten.
22 WEGLEITUNG zu Art. 19 Zu Ziff. 1: Die Messweise der Grundmasse ist kantonal geregelt. Im Anhang sind die erläuternden Skizzen für die Mess- und Berechnungsweisen illustriert.
Zu Ziff. 2: Rechenbeispiel Grundstück mit 1'000 m2:
Baumasse (m3) WGA Baumasse (m3) WGB
Wohnen Gewerbe Wohnen Gewerbe
1'500 4'500 1'125 3'375
1'960 3'640 1'470 2'730
2'340 2'860 1'755 2'145
2'640 2'160 1'980 1'620
2'860 1'540 2'145 1'155
3'000 1'000 2'250 750
Zu Ziff. 4: Mit dieser Bestimmung wird vermieden, dass Projekte mit reiner Wohnnutzung realisiert werden, ohne die gewerbliche Nutzung räumlich zu sichern. Die Nutzungsanteile können dabei in Etappen realisiert werden. Die minimalen Wohn- und Gewerbeanteile dürfen dabei nicht auf Drittgrundstücke transferiert werden. Die spätere Parzellierung eines Stammgrundstücks bleibt jedoch möglich. Der Nutzungstransfer (Nutzungsmass) auf Drittgrundstücke ist ansonsten im Umfang von max …
Art. 19BZO Buchs · S. 30
Grundmasse 1. Zone WGA WGB
a)Baumassenziffer (vgl. Ziff. 2) max. 6,0 m3/m2 4,5 m3/m2
b)Wohnanteil (vgl. Ziff. 2) mind. 25 % 25 %
c)Gewerbeanteil (vgl. Ziff. 2) mind. 25 % 25 %
d)Grünflächenziffer bei Neubauten mind. 30 % 30 %
e)Fassadenhöhe (generelles Mass) /
16,5 m
13,5 m Gesamthöhe max. f) Grenzabstand mind. 5,0 m 5,0 m 2. In Abhängigkeit des Wohnanteils ist folgende maximale Baumassenziffer für Wohnen und Gewerbe zulässig, wobei Zwischenwerte linear zu interpolieren sind:
Wohnanteil max. WGA WGB
25 % 6,0 m3/m2 4,5 m3/m2
35 % 5,6 m3/m2 4,2 m3/m2
45 % 5,2 m3/m2 3,9 m3/m2
55 % 4,8 m3/m2 3,6 m3/m2
65 % 4,4 m3/m2 3,3 m3/m2
75 % 4,0 m3/m2 3,0 m3/m2 3. Die Baumasse, die der Parkierung von Motorfahrzeugen dient, wird bei der Bestimmung der zulässigen prozentualen Nutzungsanteile nicht berücksichtigt. 4. Die Wohn- und Gewerbeanteile sind in der Regel gleichzeitig zu realisieren. Auf die gleichzeitige Realisierung kann verzichtet werden, wenn die spätere Erstellung der Nutzungsanteile räumlich sichergestellt wird. Die minimalen Nutzungsanteile gemäss Art. 19 Ziff. 1 lit.
b)und c) können nicht auf Drittgrundstücke transferiert werden. Im Rahmen von Nutzungsübertragungen darf auf dem begünstigten Grundstück innerhalb der gleichen Zone die zulässige Baudichte um höchstens 10 % erhöht werden. 5. Bei besonderen betrieblichen Erfordernissen kann der Gemeinderat eine geringere Grünflächenziffer bewilligen.
24 WEGLEITUNG zu Art. 20 Die Messweise der Grundmasse ist kantonal geregelt. Im Anhang sind d …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 6 m3/m2 | Art. 19, S. 30 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 30 % | Art. 19, S. 30 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 19, S. 30 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Buchs (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.