Zone Zentrumszone · Buchs
Zürich · BFS 83 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone Zentrumszone in Buchs (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan-Original nicht älter als 1 Jahr, beglaubigt durch Nachführungsstelle der amtlichen Vermessung
- Grundstücksentwässerungsgesuch mit Detailangaben
- Wasseranschlussgesuch
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Exemplarzahlen: 3-fach (Anzeigeverfahren) bzw. mind. 4-fach (ordentliches Verfahren)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Buchs, in denen «Zentrumszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Buchs · S. 8
Zoneneinteilung Der nicht von übergeordneten Zonen und vom Wald erfasste Gemeindebann wird in nachstehende Zonen unterteilt: Bauzonen
ES - Kernzone K III - Zentrumszone Z III - Wohnzonen + Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
–Zweigeschossige Wohnzone W2A II
–Zweigeschossige Wohnzone W2B II
–Dreigeschossige Wohnzone W3 II
–Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 III - Wohn- und Gewerbezone A WGA III - Wohn- und Gewerbezone B WGB III - Industriezonen
–Mittlere Industriezone I 5 III
–Hohe Industriezone I 8 IV - Zone für öffentliche Bauten OE
–Gebiet Schulhaus Zihl
II
–Gebiet Schulhaus Petermoos
II
–Gebiet Schulhaus Zwingert
II
–Gebiet Werkhof
III
–Gebiet Gemeindehaus
III
Nichtbauzonen - Erholungszonen Ea/b/c III - Freihaltezone F II - Reservezone R - - Landwirtschaftszone L -
2 WEGLEITUNG zu Art. 2 Der Zonenplan, der Kernzonenplan und die Ergänzungspläne können auf der Abteilung Bau + Werke eingesehen werden oder im Online-Schalter der Gemeinde Buchs unter buchs-zh.ch bezogen werden. Weiter ist der Zonenplan auch auf maps.zh.ch in frei wählbarem Massstab einsehbar. Die verkleinerten Wiedergaben des Zonenplans und des Kernzonenplans in der Beilage zur Bau- und Zonenordnung sind nicht rechtsverbindlich.
3 BAU- UND ZONENORDNUNG 2020
Art. 14BZO Buchs · S. 22
Abweichungen 1. Bei Projekten mit besonders guter Einordnungs- und Gestaltungsqualität können unter Vorbehalt der Grundmasse nach Art. 7 lit. a) bis d) und lit. f) Abweichungen von den Kernzonenvorschriften und vom Kernzonenplan bewilligt oder angeordnet werden. 2. Solche Projekte setzen eine zustimmende Beurteilung eines von der Gemeinde beauftragten Gutachtens einer ortsbaulich qualifizierten Fachperson voraus.
16 WEGLEITUNG zu Art. 15 Zu Ziff. 1: Im Anhang befindet sich eine Branchenliste, in der die Unterscheidung zwischen mässig störenden und nicht störenden Betrieben ersichtlich ist. Massgebend sind die Vorgaben des übergeordneten Umweltschutzrechts. Zu Ziff. 2: Die Messweise der Grundmasse ist kantonal geregelt. Im Anhang sind die erläuternden Skizzen für die Mess- und Berechnungsweisen illustriert. Die Abstände von Mauern, Einfriedungen und Pflanzen sind in der kantonalen Verkehrserschliessungsverordnung (Abstände zu Strassen) und im EGZGB (Abstände zu Nachbargrundstücken) geregelt. Zu Ziff. 5: Erhöhung Fassadenhöhe siehe Skizze zur Fassadenhöhe im Anhang
lit. a) ermöglicht transparente Absturzsicherungen bei Attikageschossen, die gemäss der neuen Messweise im PBG zur Fassadenhöhe zählen.
lit. b) entspricht der Regelung gemäss § 280 Abs. 2 PBG, wobei präzisiert wird, dass diese Fassadenhöhe zugleich als Gesamthöhe nicht überschritten werden darf.
17 BAU- UND ZONENORDNUNG 2020 3. Zentrumszone
Art. 42BZO Buchs · S. 52
Strassenabstand 1. In der Kernzone und der Zentrumszone kann das Bauen auf oder das Näherbauen an die Strassengrenze gestattet werden, wenn dadurch das Ortsbild verbessert wird sowie die Verkehrssicherheit und die Werkleitungstrassen gewährleistet ist. 2. In den übrigen Zonen gilt für abstandsfreie Gebäude gemäss § 269 PBG sowie Kleinbauten und Anbauten gegenüber Gemeindestrassen, Plätzen und Wegen ohne Verkehrsbaulinien ein minimaler Strassenabstand von 2,5 m, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. 3. Vorbehalten bleiben die übergeordneten Bestimmungen zu den Baulinien.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grünflächenziffer | ≥ 30 % | Art. 15, S. 24 | 0.90 |
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 15, S. 24 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Buchs (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.