Zone W3/WG3 · Buchs
Zürich · BFS 83 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone W3/WG3 in Buchs (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 50 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan-Original nicht älter als 1 Jahr, beglaubigt durch Nachführungsstelle der amtlichen Vermessung
- Grundstücksentwässerungsgesuch mit Detailangaben
- Wasseranschlussgesuch
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Exemplarzahlen: 3-fach (Anzeigeverfahren) bzw. mind. 4-fach (ordentliches Verfahren)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Buchs, in denen «W3/WG3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 16BZO Buchs · S. 26
Grundmasse 1. Zone W2A W2B W3/WG3
a)Ausnützungsziffer max. 27 % 35 % 50 %
b)Grünflächenziffer mind. 30 % 30 % 40 %
c)Vollgeschosse *1) max. 2 *1) 2 3
d)Dachgeschosse max. 1 2 2
e)Attikageschosse max. 1 1 1 f) Fassadenhöhe (generelles Mass) max. 8,1 m 8,1 m 11,4 m
g)Fassadenhöhe bei Schrägdächern
12,0 m
12,0 m
18,0 m giebelseitig gemessen max.
h)Gebäudelänge *2) max. 25,0 m 30,0 m 50,0 m i) Grenzabstand:
–- grosser Grundabstand mind. 9,0 m 9,0 m 11,0 m
–- kleiner Grundabstand mind. 5,0 m 5,0 m 6,0 m *1) In der Wohnzone W2A darf das Untergeschoss über dem gestalteten Boden nicht in Erscheinung treten. Davon ausgenommen sind Kellerzugänge und Gartenausgänge. Bei Verzicht auf ein Vollgeschoss darf das Untergeschoss in Erscheinung treten. *2) Der Zusammenbau bis auf die zulässige Gebäudelänge ist gestattet. 2. Die Fassadenhöhe gemäss Art. 16 Ziff. 1 lit. f) BZO darf um folgende Masse erhöht werden, wobei kein Mehrhöhenzuschlag zu beachten ist: Voraussetzung Zuschläge
a)bei offenen oder verglasten AbsturzsicheZuschlag Fassadenhöhe um max. 1,0 m rungen (Geländer), die nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, sondern in der Fassadenflucht angeordnet sind
b)bei Attikageschossen Zuschlag Fassadenhöhe um max. 3,3 m, wobei dieses Mass zugleich als Gesamthöhe gilt 3. Bei bestehenden, vor dem 1.1.2020 erstellten Gebäuden, welche die maximale Vollgeschosszahl nicht erreichen, dürfen die bestehenden Dach- und Attikageschosse unabhängig der Ausnützungsziffer zu Wohn- und Arbeitszwecken ge …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.5 | Art. 16, S. 26 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 40 % | Art. 16, S. 26 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 16, S. 26 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 50 m | Art. 16, S. 26 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 11 m | Art. 16, S. 26 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 16, S. 26 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Buchs (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.