Zone I 5 · Buchs
Zürich · BFS 83 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone I 5 in Buchs (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan-Original nicht älter als 1 Jahr, beglaubigt durch Nachführungsstelle der amtlichen Vermessung
- Grundstücksentwässerungsgesuch mit Detailangaben
- Wasseranschlussgesuch
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Exemplarzahlen: 3-fach (Anzeigeverfahren) bzw. mind. 4-fach (ordentliches Verfahren)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Buchs, in denen «I 5» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Buchs · S. 8
Zoneneinteilung Der nicht von übergeordneten Zonen und vom Wald erfasste Gemeindebann wird in nachstehende Zonen unterteilt: Bauzonen
ES - Kernzone K III - Zentrumszone Z III - Wohnzonen + Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
–Zweigeschossige Wohnzone W2A II
–Zweigeschossige Wohnzone W2B II
–Dreigeschossige Wohnzone W3 II
–Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 III - Wohn- und Gewerbezone A WGA III - Wohn- und Gewerbezone B WGB III - Industriezonen
–Mittlere Industriezone I 5 III
–Hohe Industriezone I 8 IV - Zone für öffentliche Bauten OE
–Gebiet Schulhaus Zihl
II
–Gebiet Schulhaus Petermoos
II
–Gebiet Schulhaus Zwingert
II
–Gebiet Werkhof
III
–Gebiet Gemeindehaus
III
Nichtbauzonen - Erholungszonen Ea/b/c III - Freihaltezone F II - Reservezone R - - Landwirtschaftszone L -
2 WEGLEITUNG zu Art. 2 Der Zonenplan, der Kernzonenplan und die Ergänzungspläne können auf der Abteilung Bau + Werke eingesehen werden oder im Online-Schalter der Gemeinde Buchs unter buchs-zh.ch bezogen werden. Weiter ist der Zonenplan auch auf maps.zh.ch in frei wählbarem Massstab einsehbar. Die verkleinerten Wiedergaben des Zonenplans und des Kernzonenplans in der Beilage zur Bau- und Zonenordnung sind nicht rechtsverbindlich.
3 BAU- UND ZONENORDNUNG 2020
Art. 20BZO Buchs · S. 32
Grundmasse 1. Zone I 5 I 8
a)Baumassenziffer max. 5,0 m3/m2 8,0 m3/m2
b)Fassadenhöhe (generelles Mass) /
13,5 m
20,0 m Gesamthöhe max.
c)Grenzabstand mind. 5,0 m 5,0 m
Art. 21BZO Buchs · S. 32
Nutzweise 1. In der Industriezone I 5 sind höchstens mässig störende Betriebe zugelassen. 2. In allen Industriezonen sind Handels- und Dienstleistungsbetriebe gestattet. 3. Verkaufsgeschäfte oder Zusammenfassungen von solchen mit einer Verkaufsfläche von insgesamt max. 500 m2 sind zulässig. Nicht unter diese Bestimmung fallen Verkaufsgeschäfte, die zwar die Mindestfläche gemäss Ziff. 3 aufweisen, infolge ihres sperrigen Warenangebots, wie z.B. Automobile, Werkzeugmaschinen und Möbel, aber keine entsprechende Personenbelegung nach sich ziehen.
26 WEGLEITUNG zu Art. 22 Die Messweise der Grundmasse ist kantonal geregelt. Im Anhang sind die erläuternden Skizzen für die Mess- und Berechnungsweisen illustriert.
27 BAU- UND ZONENORDNUNG 2020 7. Zonen für öffentliche Bauten
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In der Industriezone I 5 sind höchstens mässig störende Betriebe zugelassen.» · Art. 21
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 5 m3/m2 | Art. 20, S. 32 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 20, S. 32 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Buchs (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.