Zone ZA · Buchs (AG)
Aargau · BFS 4003 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone ZA in Buchs (AG) (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan der amtlichen Vermessung mit eingezeichnetem Vorhaben
- Plandarstellung: Farbschema, Planbeschriftung, Unterschrift der Bauherrschaft
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Volldigitale Einreichung über eBau, physische Pläne nur auf Verlangen
- Sistierung unvollständiger Gesuche, Verrechnung von Mehraufwand
- Grundbuchauszug
- Profilierung vor Publikation, Erhalt bis Verfahrensabschluss
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau Planung Umwelt
- 062 834 74 20
- bauplanungumwelt@buchs-aargau.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Buchs (AG), in denen «ZA» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 18BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 13
Bauzonen
Tabelle mit den Baumassen Zonen Ausnützungsziffer max. Gesamthöhe in Metern max. Grenzabstand in Metern a) LSV Wohnen zulässig Nicht störende Betriebsnutzungen zulässig mässig störende Betriebsnutzungen zulässig stark störende Betriebsnutzungen zulässig Siehe § klein gross Zentrumszone Mitteldorfstrasse ZM GR 16.00 b) 6.00 - III Ja Ja Ja Nein § 19 Zentrumszone Aarauerstrasse ZA GR 16.00 b) 4.00 f) - III Ja Ja Ja Nein § 17/§ 19 Wohnzone a W a 0.5 10.00 / 11.50 c) 4.00 6.00 II Ja Ja Nein Nein § 20/§ 21 Gartenstadtzone Ga 0.5 10.00 / 11.50 c) 4.00 6.00 II Ja Ja Nein Nein § 23 Wohnzone b W b 0.8 15.50 5.00 7.00 II Ja Ja Nein Nein § 20 Wohn- und Arbeitszone WA 0.8 15.00 b) 5.00 7.00 III Ja Ja Ja Nein § 24 Wohn- und Arbeitszone Fabrikweg WAF 1.5 17.00 5.00 - III Ja Ja Ja Nein § 25 Arbeitszone I A I GR 20.00 5.00 a) III § 26 Ja Ja Nein § 26 Arbeitszone II A II GR 30.00 d) 5.00 a) IV § 27 Ja Ja Ja § 27 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA GR 5.00 a) II/III e) Nein Ja Nein (ES II) Ja (ES III) Nein § 29 Grünzone Gr Detailbestimmungen gemäss Reglement II Nein Nein Nein Nein § 30 GR = wird vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall festgelegt. a) Gegenüber Wohnzonen und Wohn- und Arbeitszonen ist ein Grenzabstand von mindestens der Hälfte der realisierten Gesamthöhe einzuhalten. b) Wird das Erdgeschoss zu mehr als 50 % gewerblich genutzt, darf die Gesamthöhe jeweils um 1.00 m erhöht werden. c) Gesamthöhe 11.50 m: Für Gebäude mit nach aussen geneigtem Schrägdach, dessen First mindestens 2.50 …
Art. 19BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14
Zentrumszonen ZA und ZM
2Anlagen zur Anlieferung und Parkierung sind wo immer möglich und zumutbar als Gemeinschaftslösung vorzusehen.
3Entlang der Aarauerstrasse sind in der Zentrumszone «Aarauerstrasse» (ZA) im Erdgeschoss bei Neubauten und neubauähnlichen Umbauten auf die Aarauerstrasse orientierte Wohnungen nicht gestattet. Die Hauptfassade und die Nutzung im Erdgeschoss müssen funktional und optisch auf den Strassenraum ausgerichtet sein.
4Der Strassenraum der Aarauerstrasse ist offen und von Fassade zu Fassade zu gestalten. Bauliche und pflanzliche Einfriedungen sind nicht zulässig.
5Der Strassenraum der Mitteldorfstrasse in der Zentrumszone «Mitteldorfstrasse» (ZM) ist offen zu gestalten. Bauliche und pflanzliche Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von 0.80 m zulässig. Die Vorplätze sind öffentlich zugänglich zu gestalten.
6Die Fassaden der Hauptbauten dürfen nicht parallel zur Mitteldorfstrasse ausgerichtet werden. Die Wohnzonen dienen vorrangig dem Wohnen. Nicht störende Betriebsnutzungen sind zulässig.
Art. 21BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14
Nachverdichtung Wohnzone a
a)bei bestehenden Bauten mindestens eine zusätzliche, eigenständige Wohnung von mindestens 60 m2 aGF erstellt wird.
b)bei Ersatz- oder Neubauten nicht weniger als im Vorbestand und mindestens 2 eigenständige Wohnungen realisiert werden, deren Mindestfläche je 60 m2 aGF betragen müssen. Von den übrigen Vorschriften dieser BNO darf nicht abgewichen werden. Ausnahmen sind nicht zulässig.
2Der Gemeinderat kann bezüglich Eingliederung ins Quartier Auflagen verfügen.
3Die Überschreitung der zulässigen aGF gemäss Absatz 1 kann nicht mit einem allfälligen Zuschlag für Gestaltungspläne und Arealbebauungspläne kumuliert werden.
1In den Zentrumszonen ZA und ZM, den Wohn- und Arbeitszonen WA und WAF und der Wohnzone W b sind neue Gebäude mit mindestens drei Wohnungen
Art. 44BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22
Verkaufsflächen
2In den Zentrumszonen ZM und ZA sind Verkaufsnutzungen bis zu 2000 m2 Nettoladenfläche pro Betrieb zulässig.
3In den Wohn- und Arbeitszonen WA und den Arbeitszonen A I und A II sind Nettoladenfläche bis zu 300 m2 pro Betrieb zulässig.
4In der Arbeitszone A I Fabrikweg dürfen gesamthaft max. 3'000 m2 Nettoladenfläche genutzt werden. Für bestehende Flächen gilt die Besitzstandsgarantie.
5In der Arbeitszone A II Wynefeld ist ein Einkaufszentrum mit max. 21'000 m2 Nettoladenfläche zulässig.
1Gegenüber einem Gebäude, welches vor Inkrafttreten der vorliegenden BNO bewilligt worden ist und den zonengemässen Grenzabstand nicht mehr einhält, muss ein neues Gebäude nur den vorgeschriebenen Grenzabstand, nicht aber den Gebäudeabstand einhalten, wenn die gesundheits-, feuer- und sicherheitspolizeilichen Anforderungen eingehalten werden.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 18). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 16 m | Art. 18, S. 13 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 18, S. 13 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Buchs (AG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone ZA
Was gilt in der Zone ZA in Buchs (AG)?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone ZA einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Buchs (AG)?
Wo reiche ich das Baugesuch in Buchs (AG) ein?
Wo steht die Zone ZA in der BZO Buchs (AG)?
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