Zone OeBA · Buchs (AG)
Aargau · BFS 4003 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone OeBA in Buchs (AG) (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan der amtlichen Vermessung mit eingezeichnetem Vorhaben
- Plandarstellung: Farbschema, Planbeschriftung, Unterschrift der Bauherrschaft
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Volldigitale Einreichung über eBau, physische Pläne nur auf Verlangen
- Sistierung unvollständiger Gesuche, Verrechnung von Mehraufwand
- Grundbuchauszug
- Profilierung vor Publikation, Erhalt bis Verfahrensabschluss
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau Planung Umwelt
- 062 834 74 20
- bauplanungumwelt@buchs-aargau.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Buchs (AG), in denen «OeBA» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 18BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 13
Bauzonen
Tabelle mit den Baumassen Zonen Ausnützungsziffer max. Gesamthöhe in Metern max. Grenzabstand in Metern a) LSV Wohnen zulässig Nicht störende Betriebsnutzungen zulässig mässig störende Betriebsnutzungen zulässig stark störende Betriebsnutzungen zulässig Siehe § klein gross Zentrumszone Mitteldorfstrasse ZM GR 16.00 b) 6.00 - III Ja Ja Ja Nein § 19 Zentrumszone Aarauerstrasse ZA GR 16.00 b) 4.00 f) - III Ja Ja Ja Nein § 17/§ 19 Wohnzone a W a 0.5 10.00 / 11.50 c) 4.00 6.00 II Ja Ja Nein Nein § 20/§ 21 Gartenstadtzone Ga 0.5 10.00 / 11.50 c) 4.00 6.00 II Ja Ja Nein Nein § 23 Wohnzone b W b 0.8 15.50 5.00 7.00 II Ja Ja Nein Nein § 20 Wohn- und Arbeitszone WA 0.8 15.00 b) 5.00 7.00 III Ja Ja Ja Nein § 24 Wohn- und Arbeitszone Fabrikweg WAF 1.5 17.00 5.00 - III Ja Ja Ja Nein § 25 Arbeitszone I A I GR 20.00 5.00 a) III § 26 Ja Ja Nein § 26 Arbeitszone II A II GR 30.00 d) 5.00 a) IV § 27 Ja Ja Ja § 27 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA GR 5.00 a) II/III e) Nein Ja Nein (ES II) Ja (ES III) Nein § 29 Grünzone Gr Detailbestimmungen gemäss Reglement II Nein Nein Nein Nein § 30 GR = wird vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall festgelegt. a) Gegenüber Wohnzonen und Wohn- und Arbeitszonen ist ein Grenzabstand von mindestens der Hälfte der realisierten Gesamthöhe einzuhalten. b) Wird das Erdgeschoss zu mehr als 50 % gewerblich genutzt, darf die Gesamthöhe jeweils um 1.00 m erhöht werden. c) Gesamthöhe 11.50 m: Für Gebäude mit nach aussen geneigtem Schrägdach, dessen First mindestens 2.50 …
Art. 70BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 30
Aufhebung bisherigen Rechts
2Da die Parzellen 993, 1560, 1861 und 2439 aus dieser Gesamtrevision ausgeklammert und in einer separaten späteren Teiländerung behandelt werden, bleiben folgende Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung sowie der Bauzonenplan und der Kulturlandplan vom 16. Dezember 1997 mit Änderungen vom 5. April 2016 in Kraft: a. der Bauzonenplan im Bereich der Parzellen 993, 1560, 1861 und 2439, welche der Wohnzone W b zugewiesen sind (Ausschnitt aus dem Bauzonenplan und der Kulturlandplan 1997/2016, Anhang III) sowie
b.die für die W b geltenden Bestimmungen von §§ 4 und 5 BNO (Ausschnitt aus der Bau- und Nutzungsordnung 1997/2016, Anhang IV) sowie c. Objekt Nr. 21 (Ausschnitt aus dem Bauzonenplan und der Kulturlandplan 1997/2016, Anhang III) sowie 26
d.Objekt 21 im Anhang I zur BNO «Grube W. Keiser mit Hecken und Gehölzen, teilweise Wald» (Ausschnitt aus der Bau- und Nutzungsordnung 1997/2016, Anhang IV).
3Da die Parzellen 156, 1311, 2570, 2574, 1455, 2564 und 874 und die Baurechte 2478, 2573 und 2674 aus dieser Gesamtrevision, mit Ausnahme des Wildtierkorridors sowie des Bereichs der Landwirtschaftszone auf Parzelle 1311, ausgeklammert und in einer separaten späteren Teiländerung behandelt werden, bleiben folgende Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung sowie der Bauzonenplan und der Kulturlandplan vom 16. Dezember 1997 mit Änderungen vom 5. April 2016 in Kraft: a. der Bauzonenplan im Bereich der Parzellen 156, 1311, 2570, 2574, 1455, 2564 und 874 und der Baurechte 2478, 2573 und 2674, welche der Industriezone I, …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II/III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 18). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 18, S. 13 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Buchs (AG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone OeBA
Was gilt in der Zone OeBA in Buchs (AG)?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone OeBA einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Buchs (AG)?
Wo reiche ich das Baugesuch in Buchs (AG) ein?
Wo steht die Zone OeBA in der BZO Buchs (AG)?
Weitere Zonen in Buchs (AG)
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