Zone Gartenstadtzone · Buchs (AG)
Aargau · BFS 4003 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone Gartenstadtzone in Buchs (AG) (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudelänge ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan der amtlichen Vermessung mit eingezeichnetem Vorhaben
- Plandarstellung: Farbschema, Planbeschriftung, Unterschrift der Bauherrschaft
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Volldigitale Einreichung über eBau, physische Pläne nur auf Verlangen
- Sistierung unvollständiger Gesuche, Verrechnung von Mehraufwand
- Grundbuchauszug
- Profilierung vor Publikation, Erhalt bis Verfahrensabschluss
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau Planung Umwelt
- 062 834 74 20
- bauplanungumwelt@buchs-aargau.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Buchs (AG), in denen «Gartenstadtzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 14BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10
Pflichtgestaltungsplangebiet «Obermatte»
a)Schaffen und Ermöglichen eines attraktiven Raums für Sportnutzungen und weitere öffentliche Nutzungen,
b)Sicherstellen von möglichst emissionsarmen und sorgfältig gestalteten Übergängen zu den angrenzenden Wohnquartieren,
c)Schaffen einer freiraumplanerisch und ökologisch qualitätsvollen Gestaltung des Übergangs zum Suhre-Raum,
d)Gesamtheitliche Betrachtung der Arealerschliessung,
e)Angemessene Berücksichtigung der Lärmschutzsituation Autobahn N1R und SBB.
2Im Pflichtgestaltungsplangebiet «Obermatte» gelten in Bezug auf Abweichungen die kantonalen Vorschriften.
1Arealüberbauungen sind ab einer Mindestfläche von 1500 m2 in allen Zonen zulässig, ausgenommen in der Gartenstadtzone.
Art. 18BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 13
Bauzonen
Tabelle mit den Baumassen Zonen Ausnützungsziffer max. Gesamthöhe in Metern max. Grenzabstand in Metern a) LSV Wohnen zulässig Nicht störende Betriebsnutzungen zulässig mässig störende Betriebsnutzungen zulässig stark störende Betriebsnutzungen zulässig Siehe § klein gross Zentrumszone Mitteldorfstrasse ZM GR 16.00 b) 6.00 - III Ja Ja Ja Nein § 19 Zentrumszone Aarauerstrasse ZA GR 16.00 b) 4.00 f) - III Ja Ja Ja Nein § 17/§ 19 Wohnzone a W a 0.5 10.00 / 11.50 c) 4.00 6.00 II Ja Ja Nein Nein § 20/§ 21 Gartenstadtzone Ga 0.5 10.00 / 11.50 c) 4.00 6.00 II Ja Ja Nein Nein § 23 Wohnzone b W b 0.8 15.50 5.00 7.00 II Ja Ja Nein Nein § 20 Wohn- und Arbeitszone WA 0.8 15.00 b) 5.00 7.00 III Ja Ja Ja Nein § 24 Wohn- und Arbeitszone Fabrikweg WAF 1.5 17.00 5.00 - III Ja Ja Ja Nein § 25 Arbeitszone I A I GR 20.00 5.00 a) III § 26 Ja Ja Nein § 26 Arbeitszone II A II GR 30.00 d) 5.00 a) IV § 27 Ja Ja Ja § 27 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA GR 5.00 a) II/III e) Nein Ja Nein (ES II) Ja (ES III) Nein § 29 Grünzone Gr Detailbestimmungen gemäss Reglement II Nein Nein Nein Nein § 30 GR = wird vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall festgelegt. a) Gegenüber Wohnzonen und Wohn- und Arbeitszonen ist ein Grenzabstand von mindestens der Hälfte der realisierten Gesamthöhe einzuhalten. b) Wird das Erdgeschoss zu mehr als 50 % gewerblich genutzt, darf die Gesamthöhe jeweils um 1.00 m erhöht werden. c) Gesamthöhe 11.50 m: Für Gebäude mit nach aussen geneigtem Schrägdach, dessen First mindestens 2.50 …
Art. 23BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15
Gartenstadtzone
2Sämtliche Bauten und Anlagen sind harmonisch in die bestehende Quartierstruktur einzuordnen.
3Die Gartenstadtzone dient vorrangig dem Wohnen. Nicht störende Betriebsnutzungen sind zulässig.
4Ausser den Grundmassen von § 18 ist eine Gebäudelänge von maximal 20.0 m und eine Grünflächenziffer von 0.45 einzuhalten.
5Abgrabungen und Aufschüttungen sind möglichst zu vermeiden. Die Gartenanlagen sind in die natürliche Topografie einzupassen.
6Der Raum zwischen Strasse und Hauptbau ist von Bauten, inkl. Kleinbauten, freizuhalten. Ausgenommen sind Anlagen für Veloabstellplätze. Bei Parzellen mit bestehenden Hauptbauten, die weit zurückversetzt sind und die die Erschliessung im Süden haben, kann der Gemeinderat Ausnahmen gestatten.
7Die Vorgärten und die Art der Abschlüsse gegenüber dem Strassenraum sind quartiertypisch zu gestalten. Höhenunterschiede gegenüber der Strasse sind mit Stützmauern zu gestalten, welche direkt an die Grundstücksgrenze anschliessen. Zugänge, Zufahrten und strassenseitige Abstellplätze dürfen in der Regel höchstens 1/3 der Grundstücksbreite beanspruchen. Die Wohn- und Arbeitszone ist für Wohnen und nicht bzw. mässig störende Betriebsnutzung mit harmonischem und qualitätsvollem Übergang zu den angrenzenden Quartieren sowie für bestehende Landwirtschaftsbetriebe bestimmt.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudelänge | ≤ 20 m | Art. 23, S. 15 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 45 % | Art. 23, S. 15 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Buchs (AG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Gartenstadtzone
Was gilt in der Zone Gartenstadtzone in Buchs (AG)?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Buchs (AG)?
Wo reiche ich das Baugesuch in Buchs (AG) ein?
Wo steht die Zone Gartenstadtzone in der BZO Buchs (AG)?
Weitere Zonen in Buchs (AG)
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