Zone Gartenstadtzone · Buchs (AG)

Aargau · BFS 4003 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Hinweis: Die Parzellen 156, 1311, 2570, 2574, 1455, 2564 und 874 (sowie die Baurechte 2478, 2573 und 2674) sind aus der Gesamtrevision ausgeklammert und werden in einer späteren Teiländerung behandelt. Für sie gelten laut § 70 Abs. 3 der geltenden BNO weiterhin der Bauzonen- und Kulturlandplan sowie §§ 4 und 5 der Bau- und Nutzungsordnung vom 16. Dezember 1997 mit Änderungen von 2016 (BNO 1997/2016).

Die Zone Gartenstadtzone in Buchs (AG) (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudelänge ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Situationsplan der amtlichen Vermessung mit eingezeichnetem Vorhaben
  • Plandarstellung: Farbschema, Planbeschriftung, Unterschrift der Bauherrschaft
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Volldigitale Einreichung über eBau, physische Pläne nur auf Verlangen
  • Sistierung unvollständiger Gesuche, Verrechnung von Mehraufwand
  • Grundbuchauszug
  • Profilierung vor Publikation, Erhalt bis Verfahrensabschluss

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Buchs (AG), in denen «Gartenstadtzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 14BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10

Pflichtgestaltungsplangebiet «Obermatte»

a)Schaffen und Ermöglichen eines attraktiven Raums für Sportnutzungen und weitere öffentliche Nutzungen,

b)Sicherstellen von möglichst emissionsarmen und sorgfältig gestalteten Übergängen zu den angrenzenden Wohnquartieren,

c)Schaffen einer freiraumplanerisch und ökologisch qualitätsvollen Gestaltung des Übergangs zum Suhre-Raum,

d)Gesamtheitliche Betrachtung der Arealerschliessung,

e)Angemessene Berücksichtigung der Lärmschutzsituation Autobahn N1R und SBB.

2Im Pflichtgestaltungsplangebiet «Obermatte» gelten in Bezug auf Abweichungen die kantonalen Vorschriften.

1Arealüberbauungen sind ab einer Mindestfläche von 1500 m2 in allen Zonen zulässig, ausgenommen in der Gartenstadtzone.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 18BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 13

Bauzonen

Tabelle mit den Baumassen Zonen Ausnützungsziffer max. Gesamthöhe in Metern max. Grenzabstand in Metern a) LSV Wohnen zulässig Nicht störende Betriebsnutzungen zulässig mässig störende Betriebsnutzungen zulässig stark störende Betriebsnutzungen zulässig Siehe § klein gross Zentrumszone Mitteldorfstrasse ZM GR 16.00 b) 6.00 - III Ja Ja Ja Nein § 19 Zentrumszone Aarauerstrasse ZA GR 16.00 b) 4.00 f) - III Ja Ja Ja Nein § 17/§ 19 Wohnzone a W a 0.5 10.00 / 11.50 c) 4.00 6.00 II Ja Ja Nein Nein § 20/§ 21 Gartenstadtzone Ga 0.5 10.00 / 11.50 c) 4.00 6.00 II Ja Ja Nein Nein § 23 Wohnzone b W b 0.8 15.50 5.00 7.00 II Ja Ja Nein Nein § 20 Wohn- und Arbeitszone WA 0.8 15.00 b) 5.00 7.00 III Ja Ja Ja Nein § 24 Wohn- und Arbeitszone Fabrikweg WAF 1.5 17.00 5.00 - III Ja Ja Ja Nein § 25 Arbeitszone I A I GR 20.00 5.00 a) III § 26 Ja Ja Nein § 26 Arbeitszone II A II GR 30.00 d) 5.00 a) IV § 27 Ja Ja Ja § 27 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA GR 5.00 a) II/III e) Nein Ja Nein (ES II) Ja (ES III) Nein § 29 Grünzone Gr Detailbestimmungen gemäss Reglement II Nein Nein Nein Nein § 30 GR = wird vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall festgelegt. a) Gegenüber Wohnzonen und Wohn- und Arbeitszonen ist ein Grenzabstand von mindestens der Hälfte der realisierten Gesamthöhe einzuhalten. b) Wird das Erdgeschoss zu mehr als 50 % gewerblich genutzt, darf die Gesamthöhe jeweils um 1.00 m erhöht werden. c) Gesamthöhe 11.50 m: Für Gebäude mit nach aussen geneigtem Schrägdach, dessen First mindestens 2.50 …

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Art. 23BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15

Gartenstadtzone

2Sämtliche Bauten und Anlagen sind harmonisch in die bestehende Quartierstruktur einzuordnen.

3Die Gartenstadtzone dient vorrangig dem Wohnen. Nicht störende Betriebsnutzungen sind zulässig.

4Ausser den Grundmassen von § 18 ist eine Gebäudelänge von maximal 20.0 m und eine Grünflächenziffer von 0.45 einzuhalten.

5Abgrabungen und Aufschüttungen sind möglichst zu vermeiden. Die Gartenanlagen sind in die natürliche Topografie einzupassen.

6Der Raum zwischen Strasse und Hauptbau ist von Bauten, inkl. Kleinbauten, freizuhalten. Ausgenommen sind Anlagen für Veloabstellplätze. Bei Parzellen mit bestehenden Hauptbauten, die weit zurückversetzt sind und die die Erschliessung im Süden haben, kann der Gemeinderat Ausnahmen gestatten.

7Die Vorgärten und die Art der Abschlüsse gegenüber dem Strassenraum sind quartiertypisch zu gestalten. Höhenunterschiede gegenüber der Strasse sind mit Stützmauern zu gestalten, welche direkt an die Grundstücksgrenze anschliessen. Zugänge, Zufahrten und strassenseitige Abstellplätze dürfen in der Regel höchstens 1/3 der Grundstücksbreite beanspruchen. Die Wohn- und Arbeitszone ist für Wohnen und nicht bzw. mässig störende Betriebsnutzung mit harmonischem und qualitätsvollem Übergang zu den angrenzenden Quartieren sowie für bestehende Landwirtschaftsbetriebe bestimmt.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudelänge≤ 20 mArt. 23, S. 150.95
Grünflächenziffer≥ 45 %Art. 23, S. 150.90

Extrahiert aus der BZO Buchs (AG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Gartenstadtzone

Was gilt in der Zone Gartenstadtzone in Buchs (AG)?
Gebäudelänge ≤ 20 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Buchs (AG) erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Buchs (AG)?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Buchs (AG) ein?
Baugesuche in Buchs (AG) laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Bau Planung Umwelt, Steinachermattweg 2a, Postfach 6, 5033 Buchs. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Gartenstadtzone in der BZO Buchs (AG)?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Buchs (AG) erwähnen die Zone Gartenstadtzone namentlich, darunter Art. 14, Art. 18, Art. 23. BZO Buchs (AG) lesen →

Weitere Zonen in Buchs (AG)