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Art. 18 · Bauzonen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 13 · Original-PDF

Tabelle mit den Baumassen Zonen Ausnützungsziffer max. Gesamthöhe in Metern max. Grenzabstand in Metern a) LSV Wohnen zulässig Nicht störende Betriebsnutzungen zulässig mässig störende Betriebsnutzungen zulässig stark störende Betriebsnutzungen zulässig Siehe § klein gross Zentrumszone Mitteldorfstrasse ZM GR 16.00 b) 6.00 - III Ja Ja Ja Nein § 19 Zentrumszone Aarauerstrasse ZA GR 16.00 b) 4.00 f) - III Ja Ja Ja Nein § 17/§ 19 Wohnzone a W a 0.5 10.00 / 11.50 c) 4.00 6.00 II Ja Ja Nein Nein § 20/§ 21 Gartenstadtzone Ga 0.5 10.00 / 11.50 c) 4.00 6.00 II Ja Ja Nein Nein § 23 Wohnzone b W b 0.8 15.50 5.00 7.00 II Ja Ja Nein Nein § 20 Wohn- und Arbeitszone WA 0.8 15.00 b) 5.00 7.00 III Ja Ja Ja Nein § 24 Wohn- und Arbeitszone Fabrikweg WAF 1.5 17.00 5.00 - III Ja Ja Ja Nein § 25 Arbeitszone I A I GR 20.00 5.00 a) III § 26 Ja Ja Nein § 26 Arbeitszone II A II GR 30.00 d) 5.00 a) IV § 27 Ja Ja Ja § 27 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA GR 5.00 a) II/III e) Nein Ja Nein (ES II) Ja (ES III) Nein § 29 Grünzone Gr Detailbestimmungen gemäss Reglement II Nein Nein Nein Nein § 30 GR = wird vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall festgelegt. a) Gegenüber Wohnzonen und Wohn- und Arbeitszonen ist ein Grenzabstand von mindestens der Hälfte der realisierten Gesamthöhe einzuhalten. b) Wird das Erdgeschoss zu mehr als 50 % gewerblich genutzt, darf die Gesamthöhe jeweils um 1.00 m erhöht werden. c) Gesamthöhe 11.50 m: Für Gebäude mit nach aussen geneigtem Schrägdach, dessen First mindestens 2.50 m von der Fassade zurückversetzt ist und dessen traufseitige Fassadenhöhe maximal 10.00 m beträgt; Gesamthöhe 10.00 m: Für Gebäude mit allen übrigen Dachformen. d) Für technische sowie betrieblich bedingte Bauten und Anlagen kann der Gemeinderat Abweichungen bewilligen. e) In der Zone OeB gilt die Empfindlichkeitsstufe gemäss Eintrag im Bauzonen- und Kulturlandplan. f) Abweichung gemäss § 17 Abs. 2e

1Die Zentrumszonen ZA und ZM dienen der Aufwertung und Stärkung des Ortskerns in seiner kommunalen und regionalen Bedeutung. Sie sind bestimmt für Wohnen sowie eine Vielfalt von Betriebsnutzungen, insbesondere privaten und öffentlichen Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, Restaurants, Büros, Ateliers, Praxen und weitere publikumsorientierte Nutzungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.