Art. 3 · Für die Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und …
BZO Baureglement Bolligen · S. 7 · Original-PDF
Lärmempfindlichkeitsstufen: Art der Nutzung Zone Abk. Nutzungsart ES Wohnzonen W " Wohnen 1) " Stille Arbeitsnutzung " Dienstleistungsnutzung II Stille Arbeitsnutzungen wie z.B. Büros, Arztpraxen, Coiffeurbetriebe oder Künstlerateliers wirken in der Regel weder durch ihren Betrieb noch durch den verursachten Verkehr störend (s. Art. 90 Abs. 1 BauV). Mischzonen M " Wohnen 1) " Arbeitsnutzung, ausgenommen sind Tankstellen und Autowerkstätten " Dienstleistungsnutzung III Mässig störende Arbeitsnutzungen wie z.B. Verkaufsläden, Dienstleistungsbetriebe, sowie emissionsarme Werkstätten und Produktionsbetriebe dürfen das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen. Dorfkernzone Bolligen DBo " Wohnen 1) III Mässig störende Arbeitsnutzungen wie z.B. Verkaufsläden, Dienstleistungsbetriebe, sowie emissionsarme Werkstätten und Produktionsbetriebe dürfen das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen. vgl. Ortsbilderhaltungsgebiete Kapitel 5.2 " Arbeitsnutzung " Dienstleistungsnutzung " Der traditionelle Dorfcharakter ist zu erhalten. " Gewerbebauten, gewerbliche Fabrikationsbetriebe sowie alle Bauten und Anlagen, die den Charakter des Dorfkerns beeinträchtigen, sind untersagt. Einwohnergemeinde Bolligen " Baureglement (BR) " GENEHMIGUNG 8 Normativer Inhalt Hinweis Zone Abk. Nutzungsart ES Dorfkernzone Habstetten DHa " Wohnen 1) III Mässig störende Arbeitsnutzungen wie z.B. Verkaufsläden, Dienstleistungsbetriebe, sowie emissionsarme Werkstätten und Produktionsbetriebe dürfen das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen. " Arbeitsnutzung " Dienstleistungsnutzung " Landwirtschaft " Der traditionelle Dorfcharakter ist zu erhalten. Bei Hauptgebäuden dürfen keine Flachdächer erstellt werden. " Gewerbe, die das gesunde Wohnen beeinträchtigen, sind nicht gestattet. " Ab Bauzonengrenze sind in einem Abstand von 4,0 m keine Kleinbauten gestattet. " Gegenüber der Landwirtschaftszone ist ein offener, durchgrünter Siedlungsabschluss mit standortheimischer Bepflanzung und Einzelbäumen sicherzustellen. Arbeitszonen A alle Arten von Arbeitsnutzung wie Produktions-, Verwaltungs- und Bearbeitungsbetriebe sowie öffentliche und private Freizeiteinrichtungen. 3) IV 2) 1) Dem Wohnen gleichgestellt sind Gemeinschaftsräume, Kindergärten und Kindertagesstätten sowie ähnliche Nutzungen 2) Wo die Arbeitszonen an Wohnzonen grenzen, gilt eine Übergangszone von 20,0 m ab Zonengrenze mit einer Empfindlichkeitsstufe III. 3) Wohnen ist nur für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal gestattet. z.B. Hauswarts-, Sicherheits- und Pikettpersonal. Voraussetzung ist in jedem Falle, dass wohnhygienisch tragbare Verhältnisse gewährleistet sind (s. Art. 21 BauG und 62369 BauV). Einwohnergemeinde Bolligen " Baureglement (BR) " GENEHMIGUNG 9 Normativer Inhalt Hinweis
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.