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Art. 23 · Massvorschriften

BZO Birmensdorf · S. 2 · Original-PDF

8 7. November 2008

I Birmensdorf Bau- und Zonenordnung Inhaltsverzeichnis

Seite C ERHOLUNGSZONEN Art. 23 Massvorschriften Geschossigkeit 1 In der Zone Oe gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften. Gegenüber Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden Zone einzuhalten. 2 Es sind drei Vollgeschosse sowie zusätzlich ein anrechenbares Dachgeschoss sowie ein anrechenbares Untergeschoss zulässig.

C ERHOLUNGSZONEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.