Zone FA · Bern

Bern · BFS 351 · Gemeindeprofil · alle 23 Zonen

Hinweis: Die baupolizeilichen Masse hängen in Bern nicht an der Nutzungszone, sondern an der BAUKLASSE aus dem Bauklassenplan. Die Zonenzuordnung aus dem Kataster allein beantwortet die Frage nach Höhe und Geschosszahl deshalb nicht; massgebend ist zusätzlich die Bauklasse der Parzelle.

Die Zone FA in Bern (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Beglaubigter Situationsplan der Geoinformation Stadt Bern (max. 2 Jahre alt)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Bern, in denen «FA» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 18BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 6

Nutzungszonen Der Nutzungszonenplan26 legt folgende Flächen unterschiedlicher Nutzungsart fest: a. Wohnzonen

1. Wohnzone W
2. gemischte Wohnzone WG
3. Kernzone K

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.

b. Arbeitszonen

1. Dienstleistungszone D
2. Industrie- und Gewerbezone IG
19 Wohnraumförderungsverordnung; (WFV); SR 842.1
20 SR 842.1
21 BauV; BSG 721.1
22 SR 842.1
23 SR 842.1

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.

24SSSB

721.5

25 geändert gemäss Gemeindebeschluss vom 25. November 2018

26NZP; SSSB

721.41 6 721.1 c. Zonen im öffentlichen Interesse 1. Zonen für öffentliche Nutzungen FA, FB, FC, FD sowie Zone für private Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse FA*, FB*, FC*, FD* 2. Schutzzonen SZA, SZB und SZC d. Landwirtschaftszone und Weilerzone e. Zonen mit Planungspflicht27 3. Kapitel: Wohnzonen

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Art. 24BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 8

Zonen für öffentliche Nutzungen F und Zonen für private Bauten und Anlagen im allgemeinen Interesse F*

1Die Zonen für öffentliche Nutzungen F (Freifläche F) sind für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt.

2Die Zone FA umfasst Grundstücke für stark durchgrünte Anlagen; die oberirdische Geschossflächenziffer beträgt 0,1.33

3Die Zonen FB bis FD umfassen für die Überbauung bestimmte Grundstücke. Die oberirdische Geschossflächenziffer beträgt:34 a. in der FB 0,6; b. in der FC 1,2; c. in der FD das Nutzungsmass des bewilligungsfähigen Bauprojekts.

4Der Gemeinderat kann zur besseren wirtschaftlichen Nutzung der Hauptanlagen Nebenbetriebe im Umfang von maximal einem Drittel des gesamten Bauvolumens gestatten, sofern Zweck und Funktion der Hauptanlagen nicht beeinträchtigt werden.

5Die Zonen für private Bauten und Anlagen im allgemeinen Interesse (Freifläche F*) dienen den gleichen Zwecken wie die Zone F. Es besteht jedoch kein Enteignungsrecht.

6In Zonen für öffentliche Nutzungen F und Zonen für private Bauten und Anlagen im allgemeinen Interesse F* werden die Zweckbestimmung sowie die Grundzüge der Überbauung und Gestaltung in Anhang II festgelegt. Sofern Anhang II nichts Abweichendes festlegt, gelten ergänzend Artikel 24 Absätze 1 bis 5 und Artikel 61.35 31 geändert gemäss Gemeindebeschluss vom 25. November 2018 32 geändert gemäss Gemeindebeschluss vom 25. November 2018 33 geändert gemäss Gemeindebeschluss vom 25. November 2018 34 geändert gemäss Gemeindebeschluss vom 25. November 2018 35 neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2020-656 vom 13 …

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Art. 92BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 30

Änderung von Vorschriften

1Der Nutzungszonenplan125 wird wie folgt geändert: a. Die Abgrenzung der Altstadt gemäss dem Plan BO.06 Altstadt (Plan Nr. 1355/1); b. Die Wohnzonen a und b gemäss Nutzungszonenplan werden zu Wohnzonen W gemäss dieser Bauordnung; c. Die gemischten Wohnzonen Wga und Wgb gemäss Nutzungszonenplan werden zu gemischten Wohnzonen WG gemäss dieser Bauordnung; d. Die Geschäfts- und Gewerbezonen GG und Dienstleistungs- und Gewerbezonen DG gemäss Nutzungszonenplan werden zu Dienstleistungszonen D gemäss dieser Bauordnung; e. Die Grünzonen gemäss Nutzungszonenplan, ausgenommen diejenige beim Elfenauhölzli, werden zu Schutzzonen SZ A gemäss dieser Bauordnung; f. Die Grünzone beim Elfenauhölzli, die Zone zum Schutz des Stadt- und Landschaftsbildes SZ a im Naturreservat Elfenau und die Zone SZ b beim Jordeweiher gemäss Nutzungszonenplan werden zu Schutzzonen SZ C gemäss dieser Bauordnung.

2Die Überbauungsvorschriften zur Überbauungsordnung «Umfeld S-Bahn-Haltestellen Wankdorf» vom 20. August 2003 werden wie folgt geändert: 2. Abschnitt: Änderung der Grundordnung Artikel 3: Art der Nutzung Abs. 1: In der Geschäfts- und Gewerbezone sind Nutzungen nach Artikel 24 der Bauordnung vom 24. September 2006 (BO; SSSB 721.1) zulässig, Ladengeschäfte, Gaststätten und Freizeiteinrichtungen jedoch nur bis maximal 20% der Bruttogeschossfläche. 125 NZP; SSSB

721.41 30 721.1 Abs. 2: In der Dienstleistungs- und Gewerbezone sind Nutzungen nach Artikel 24 der Bauordnung vom 24. September 2006 (BO; SSSB 721.1) zulässig; Ladengeschäfte und Freizeiteinrich …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Geschossflächenziffer (GFZ)≤ 0.1Art. 24, S. 80.90

Extrahiert aus der BZO Bern (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone FA

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bern?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Bern ein?
Baugesuche in Bern laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauinspektorat der Stadt Bern (Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie), Bundesgasse 38, Postfach, 3001 Bern. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone FA in der BZO Bern?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Bern erwähnen die Zone FA namentlich, darunter Art. 18, Art. 24, Art. 92. BZO Bern lesen →

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