Zone BK6 · Bern

Bern · BFS 351 · Gemeindeprofil · alle 23 Zonen

Hinweis: Die baupolizeilichen Masse hängen in Bern nicht an der Nutzungszone, sondern an der BAUKLASSE aus dem Bauklassenplan. Die Zonenzuordnung aus dem Kataster allein beantwortet die Frage nach Höhe und Geschosszahl deshalb nicht; massgebend ist zusätzlich die Bauklasse der Parzelle.

Die Zone BK6 in Bern (Bern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 6 Stk, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Beglaubigter Situationsplan der Geoinformation Stadt Bern (max. 2 Jahre alt)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe≤ 20.5 mArt. 46, S. 160.90
Fassadenhöhe Attika≤ 23.5 mArt. 46, S. 160.90
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 46, S. 160.90
Vollgeschosse≤ 6 StkArt. 46, S. 160.90
Grenzabstand (gross)≥ 13 mArt. 46, S. 160.80

Extrahiert aus der BZO Bern (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone BK6

Was gilt in der Zone BK6 in Bern?
Vollgeschosse ≤ 6 Stk, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Bern erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone BK6 sein?
Laut BZO Bern: Vollgeschosse ≤ 6 Stk. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone BK6 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Grenzabstand (gross) ≥ 13 m, nach der Bau- und Zonenordnung Bern. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bern?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Bern ein?
Baugesuche in Bern laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauinspektorat der Stadt Bern (Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie), Bundesgasse 38, Postfach, 3001 Bern. Ablauf nach der Einreichung →

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