Zone FD 6 · Bern
Bern · BFS 351 · Gemeindeprofil · alle 23 Zonen
Die Zone FD 6 in Bern (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Beglaubigter Situationsplan der Geoinformation Stadt Bern (max. 2 Jahre alt)
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauinspektorat der Stadt Bern (Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie)
- +41 31 321 65 45
- bauinspektorat@bern.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bern, in denen «FD 6» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 92BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 30
Änderung von Vorschriften
1Der Nutzungszonenplan125 wird wie folgt geändert: a. Die Abgrenzung der Altstadt gemäss dem Plan BO.06 Altstadt (Plan Nr. 1355/1); b. Die Wohnzonen a und b gemäss Nutzungszonenplan werden zu Wohnzonen W gemäss dieser Bauordnung; c. Die gemischten Wohnzonen Wga und Wgb gemäss Nutzungszonenplan werden zu gemischten Wohnzonen WG gemäss dieser Bauordnung; d. Die Geschäfts- und Gewerbezonen GG und Dienstleistungs- und Gewerbezonen DG gemäss Nutzungszonenplan werden zu Dienstleistungszonen D gemäss dieser Bauordnung; e. Die Grünzonen gemäss Nutzungszonenplan, ausgenommen diejenige beim Elfenauhölzli, werden zu Schutzzonen SZ A gemäss dieser Bauordnung; f. Die Grünzone beim Elfenauhölzli, die Zone zum Schutz des Stadt- und Landschaftsbildes SZ a im Naturreservat Elfenau und die Zone SZ b beim Jordeweiher gemäss Nutzungszonenplan werden zu Schutzzonen SZ C gemäss dieser Bauordnung.
2Die Überbauungsvorschriften zur Überbauungsordnung «Umfeld S-Bahn-Haltestellen Wankdorf» vom 20. August 2003 werden wie folgt geändert: 2. Abschnitt: Änderung der Grundordnung Artikel 3: Art der Nutzung Abs. 1: In der Geschäfts- und Gewerbezone sind Nutzungen nach Artikel 24 der Bauordnung vom 24. September 2006 (BO; SSSB 721.1) zulässig, Ladengeschäfte, Gaststätten und Freizeiteinrichtungen jedoch nur bis maximal 20% der Bruttogeschossfläche. 125 NZP; SSSB
721.41 30 721.1 Abs. 2: In der Dienstleistungs- und Gewerbezone sind Nutzungen nach Artikel 24 der Bauordnung vom 24. September 2006 (BO; SSSB 721.1) zulässig; Ladengeschäfte und Freizeiteinrich …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 18 m | Art. Anhang II, S. 30 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Bern (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone FD 6
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bern?
Wo reiche ich das Baugesuch in Bern ein?
Wo steht die Zone FD 6 in der BZO Bern?
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