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Art. 18 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 10 · Original-PDF

1 Bauten in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen haben allseitig einen Grenzabstand von mindestens 5.0 m einzuhalten. Der Mehrlängenzuschlag findet keine Anwendung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.