Zone I · Andelfingen

Zürich · BFS 291 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen

Die Zone I in Andelfingen (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 7.5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Andelfingen, in denen «I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2BZO Andelfingen · S. 7

Anordnungen Anordnungen innerhalb der Bauzonen 5 Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen und Empfindlichkeitsstufen (ES) eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist: 1. Bauzonen ES Kernzone A K A III Kernzone B K B III Wohnzonen

–Wohnzone 2 Geschosse W2A II

–Wohnzone 2 Geschosse W2B II

–Wohnzone 3 Geschosse W3 II

–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung 2 Geschosse WG 2 III

–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung 3 Geschosse WG 3 III Gewerbezone G III Industriezone I * III Zone für öffentliche Bauten Oe III

2. Erholungszone E III

3. Freihaltezone F II

4. Reservezone R - * Gemäss Zonenplan einzelne Parzellen oder -teile mit ES IV 1. Bestimmungen über Ausnutzung, Bauweise und Nutzweise

a)Zulassung von mässig störendem Gewerbe in Wohnzonen

b)Besondere Nutzungsanordnungen 2. Weitere Festlegungen

a)Waldabstandslinie

b)Gewässerabstandslinie

c)Arealüberbauung

d)Baumschutz

e)Medienempfangsanlagen f) Aussichtsschutz.

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Art. 25BZO Andelfingen · S. 15

Gewerbeerleichterung WG2 und WG3 1 In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2 und WG3 ist mässig störendes Gewerbe gestattet.

Gewerbeanteil 2 In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung gilt für Gebäude mit einem Gewerbeanteil von mind. einem Drittel aller Geschossflächen eine Baumassenziffer von max. 2,2 in der WG2 und von max. 2,7 in der WG3. 4 Gewerbe- (G) und Industriezonen (I)

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Art. 26BZO Andelfingen · S. 15

Grundmasse Es gelten folgende Grundmasse G I a) Baumassenziffer (m3/m2) max. 3.0 7.5 Grundmasse

b)Gesamtgebäudehöhe max. m 12.0 20.0

c)Grenzabstand mind. m 4.0 3.5

d)Grenzabstand gegenüber angrenzenden Wohn- und Kernzonen mind. m

10.0

12.0 13

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Art. 27BZO Andelfingen · S. 16

Nutzweise Zulässige Nutzweisen In der Gewerbezone G und in der Industriezone I sind nur mässig störende, industrielle und gewerbliche Betriebe der Produktion sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe gestattet, die nicht unverhältnismässigen Verkehr auslösen. Empfindlichkeitsstufen Zu einzelnen Parzellen oder -teilen ist im Zonenplan die Empfindlichkeitsstufe IV zugeordnet. In diesen Gebieten sind auch stark störende Betriebe gestattet. Verkehr Nicht gestattet sind Betriebe, die unverhältnismässigen Verkehr auslösen.

5 Zone für Öffentliche Bauten (Oe)

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Gewerbezone G und in der Industriezone I sind nur mässig störende, industrielle und gewerbliche Betriebe der Produktion sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe gestattet» · Art. Art. 27

Empfindlichkeitsstufe IV

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 27). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 7.5 m3/m2Art. 26, S. 150.95
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 26, S. 150.90
Grenzabstand (gross)≥ 12 mArt. 26, S. 150.85

Extrahiert aus der BZO Andelfingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone I

Was gilt in der Zone I in Andelfingen?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 7.5 m3/m2. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Andelfingen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone I einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 12 m, nach der Bau- und Zonenordnung Andelfingen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Andelfingen?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Andelfingen ein?
Zuständig ist Bauamt (c/o Ingesa AG), Landstrasse 51, 8450 Andelfingen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone I in der BZO Andelfingen?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Andelfingen erwähnen die Zone I namentlich, darunter Art. 2, Art. 25, Art. 26. BZO Andelfingen lesen →

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