Zone G · Andelfingen
Zürich · BFS 291 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone G in Andelfingen (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Baumassenziffer ≤ 3 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Bauamt (c/o Ingesa AG)
- 052 305 22 55
- leo.rolli@ingesa.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Andelfingen, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Andelfingen · S. 7
Anordnungen Anordnungen innerhalb der Bauzonen 5 Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen und Empfindlichkeitsstufen (ES) eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist: 1. Bauzonen ES Kernzone A K A III Kernzone B K B III Wohnzonen
–Wohnzone 2 Geschosse W2A II
–Wohnzone 2 Geschosse W2B II
–Wohnzone 3 Geschosse W3 II
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung 2 Geschosse WG 2 III
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung 3 Geschosse WG 3 III Gewerbezone G III Industriezone I * III Zone für öffentliche Bauten Oe III
2. Erholungszone E III
3. Freihaltezone F II
4. Reservezone R - * Gemäss Zonenplan einzelne Parzellen oder -teile mit ES IV 1. Bestimmungen über Ausnutzung, Bauweise und Nutzweise
a)Zulassung von mässig störendem Gewerbe in Wohnzonen
b)Besondere Nutzungsanordnungen 2. Weitere Festlegungen
a)Waldabstandslinie
b)Gewässerabstandslinie
c)Arealüberbauung
d)Baumschutz
e)Medienempfangsanlagen f) Aussichtsschutz.
Art. 14BZO Andelfingen · S. 11
Umgebungsgestaltung, Reklamen Vorgartenstruktur 1 Die Umgebungsgestaltung hat auf die ortsübliche, dörfliche Vorgartenstruktur Rücksicht zu nehmen und sie möglichst weiterzuführen. Dabei ist zu beachten, dass chaussierte, gepflästerte und eventuell asphaltierte Vorplätze mit Vorgärten abwechseln. Mit dem Baugesuch ist ein entsprechender Umgebungsplan einzureichen. Einzelbäume 2 Die im Kernzonenplan bezeichneten Bäume sind zu erhalten und bei Abgang durch standortgerechte einheimische Arten zu ersetzen. Reklamen 3 Es sind nur Eigenreklamen zulässig. Reklamen und Beschriftungen sind zurückhaltend einzusetzen. Sie müssen sich gut ins Strassen- und Fassadenbild einordnen. An selbstleuchtende Reklamen werden erhöhte Anforderungen gestellt. Parkierung 4 Garagen und Abstellplätze werden nur zurückhaltend bewilligt. Wo möglich sind Parkplätze in Sammelgaragen zu erstellen.
Art. 22BZO Andelfingen · S. 14
Grundmasse Es gelten folgende Grundmasse Grundmasse W2A W2B/ WG2 W3/ WG3
a)Baumassenziffer (m3/m2) max. 1,4 1,8 2,5
b)Vollgeschosse max. 2 2 3
c)Anrechenbare Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl 1 2 2
d)Anrechenbare Untergeschosse bei Hanglagen 1 1 1
e)Gebäudelänge max. 30 m 35 m 45 m 12
f)Grundabstände
–kleiner mind. 4 m 5 m 5 m
–grosser mind. 7 m 8 m 10 m
g)Gebäudehöhe max. 7.5 m 8.1 m 11.4m
h)Firsthöhe max. 5.0 m 7.0 m
Art. 25BZO Andelfingen · S. 15
Gewerbeerleichterung WG2 und WG3 1 In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2 und WG3 ist mässig störendes Gewerbe gestattet.
Gewerbeanteil 2 In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung gilt für Gebäude mit einem Gewerbeanteil von mind. einem Drittel aller Geschossflächen eine Baumassenziffer von max. 2,2 in der WG2 und von max. 2,7 in der WG3. 4 Gewerbe- (G) und Industriezonen (I)
Art. 26BZO Andelfingen · S. 15
Grundmasse Es gelten folgende Grundmasse G I a) Baumassenziffer (m3/m2) max. 3.0 7.5 Grundmasse
b)Gesamtgebäudehöhe max. m 12.0 20.0
c)Grenzabstand mind. m 4.0 3.5
d)Grenzabstand gegenüber angrenzenden Wohn- und Kernzonen mind. m
10.0
12.0 13
Art. 27BZO Andelfingen · S. 16
Nutzweise Zulässige Nutzweisen In der Gewerbezone G und in der Industriezone I sind nur mässig störende, industrielle und gewerbliche Betriebe der Produktion sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe gestattet, die nicht unverhältnismässigen Verkehr auslösen. Empfindlichkeitsstufen Zu einzelnen Parzellen oder -teilen ist im Zonenplan die Empfindlichkeitsstufe IV zugeordnet. In diesen Gebieten sind auch stark störende Betriebe gestattet. Verkehr Nicht gestattet sind Betriebe, die unverhältnismässigen Verkehr auslösen.
5 Zone für Öffentliche Bauten (Oe)
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In der Gewerbezone G und in der Industriezone I sind nur mässig störende, industrielle und gewerbliche Betriebe der Produktion sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe gestattet» · Art. Art. 27
Empfindlichkeitsstufe IV
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 27). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 3 m3/m2 | Art. 26, S. 15 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 26, S. 15 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 26, S. 15 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Andelfingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.