Zone KA · Andelfingen
Zürich · BFS 291 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone KA in Andelfingen (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Bauamt (c/o Ingesa AG)
- 052 305 22 55
- leo.rolli@ingesa.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Andelfingen, in denen «KA» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Andelfingen · S. 8
Zweck und Nutzweise Zweck Kernzone A 1 Die Kernzone KA bezweckt die Erhaltung und zeitgemässe Erneuerung der Dorfkerne und ihrer charakteristischen Umgebung.
Zweck Kernzone B 2 Die Kernzone KB bezweckt die schonende Einordnung von Neubauten im Übergangsbereich zwischen der Kernzone KA und den angrenzenden Bauzonen.
Zulässige Nutzungen 3 In den Kernzonen KA und KB sind folgende Nutzungen zulässig: Wohnungen, Büros, Ateliers und Praxen, Läden, sowie höchstens mässig störendes Gewerbe.
Art. 16BZO Andelfingen · S. 12
Bewilligungspflicht für Abbrüche und Renovationen Abbruch 1 Der Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie baulichen Bestandteilen der Umgebungsgestaltung (Mauern, Treppen, Einfriedungen, Brunnen usw.) bedarf der Bewilligung und ist nur zulässig, wenn das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird, oder wenn für die entstehende Bau- und Anlagelücke die Erstellung einer Ersatzbaute gesichert ist. Aussenrenovationen und Umgebungs- und Terrainveränderungen 2 Aussenrenovationsarbeiten und Umgebungsveränderungen sind bewilligungspflichtig. Die Gestaltungsvorschriften gelten auch für Erneuerungsarbeiten aller Art wie Fassadenanstriche, Fenster, Türen, Einfriedungen und Parkplätze. Dies gilt sinngemäss auch für nicht bewilligungspflichtige Bauvorhaben. Terrainveränderungen sind in der Zone KA ab 0,5 m und in der Zone KB ab 1.0 m bewilligungspflichtig. Auffüllungen um mehr als 1,5 m gegenüber dem gewachsenen Terrain sind nicht gestattet.
Art. 18BZO Andelfingen · S. 12
Fachgremium Zusammensetzung Das Fachgremium wird vom Gemeinderat auf Amtsperiode bestimmt. Es besteht aus folgenden Personen: - zwei Hochbaufachleuten oder deren Stellvertreter - einem Vertreter der Baudirektion - dem Bauvorstand - dem Bausekretär 10 2.2 Gestaltungsvorschriften Kernzone KA
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Dachneigung | ≥ 40 ° | Art. 19, S. 13 | 0.90 |
| Dachneigung | ≤ 43 ° | Art. 19, S. 13 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Andelfingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.