Zone KC · Aesch (BL)

Basel-Landschaft · BFS 2761 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Die Zone KC in Aesch (BL) (Basel-Landschaft) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 27 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (2-fach)
  • Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
  • Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
  • Angaben zu den Zonenvorschriften
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Aesch (BL), in denen «KC» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 21BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 25

zulässige Sockelgeschosshöhe 1.5 m 1.5 m 1.5 m 1.5 m 1.5 m 1.5 m zulässige Fassadenhöhe 7.0 m (6 7.0 m (6 7.0 m (6 7.0 m (6 7.0 m 9.0 m zulässige Gebäudehöhe 10.0 m (6 10.0 m (6 10.0 m (6 10.0 m (6 11.0 m 9.0 m 21.0 m (7 17.0 m zulässige Gebäudelänge 25.0 m 20.0 m 35.0 m 35.0 m 25.0 m 35.0 m frei frei zulässige Dachform und Dachneigung frei frei frei frei frei frei frei frei Dachaufbauten A) bei geneigten Dächern zulässig (4 zulässig (4 zulässig (4 zulässig (4 zulässig (5 zulässig innerhalb des Gebäudeprofils zulässig Dachaufbauten B) bei Flachdächern zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig (5 zulässig (1 Der "Gebäudekomplex Güterzug" muss in seinem äusseren Erscheinungsbild, insbesondere die Strassenfassade Weidenweg, erhalten bleiben. Hofseitige Anbauten, Wintergärten etc. sind möglich. (2 In den Zonen W2a, W2b, W2c und WG2a darf für eingeschossige Bauten die Bebauungsziffer um 3 % (absolut) erhöht werden. (3 Dachräume frei. (4 In den Zonen W2a, W2b, W2c und WG2a sind Dacheinschnitte bei voller Fassadenhöhe möglich, wobei keine Dachneigung vorgeschrieben wird. (5 Die Form der bestehenden Dachaufbauten dürfen in ihrem Charakter nicht verändert werden. Neue Dachaufbauten müssen sich den bestehenden anpass …

W2aW2bW2cWG2aWG2c (1W3aG1G2
zulässige Vollgeschosszahl2 (82 (82 (82 (823
zulässige Wohnungs- zahl pro Baukörper1 - 2freifreifreifreifrei
zulässige Bebauungsziffer16 % (222 % (222 % (222 % (235 %22 %
zulässige Nutzungsziffer28 % (338 % (338 % (338 % (360 % (360 % (3
zulässige Sockelgeschosshöhe1.5 m1.5 m1.5 m1.5 m1.5 m1.5 m
zulässige Fassadenhöhe7.0 m (67.0 m (67.0 m (67.0 m (67.0 m9.0 m
zulässige Gebäudehöhe10.0 m (610.0 m (610.0 m (610.0 m (611.0 m9.0 m21.0 m (717.0 m
zulässige Gebäudelänge25.0 m20.0 m35.0 m35.0 m25.0 m35.0 mfreifrei
zulässige Dachform und Dachneigungfreifreifreifreifreifreifreifrei
Dachaufbauten A) bei geneigten Dächernzulässig (4zulässig (4zulässig (4zulässig (4zulässig (5zulässiginnerhalb des Gebäu- deprofils zulässig
Dachaufbauten B) bei Flachdächernzulässigzulässigzulässigzulässigzulässig (5zulässig

Tabelle von S. 25 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 23BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 29

Allgemeine Vorschriften in den Kernzonen

1Orientierung der Bauinteressierten Den Bauinteressierten wird empfohlen, im Interesse einer rationellen Bauplanung mit der Gemeinde frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Frühe Informationen und Abklärungen helfen Planungskosten und Zeit einzusparen.

2Mitspracherecht Der Gemeinderat behält sich betreffend Gestaltung von Bauten und Anlagen im Sinne von § 24 Abs. 1 (Bauliche Gestaltung) ein Mitspracherecht vor. Zur Beurteilung von Projekten können weitere Planunterlagen (z.B. Fassadenansichten angrenzender Bauten im Ortskern, Detailpläne etc.) sowie Modellunterlagen verlangt werden. Die Behörde bestimmt die Art der Visualisierung aufgrund der Wichtigkeit des Objektes und seiner Umgebung.

3Fachkommission Sämtliche innerhalb des Planungsperimeters anfallende Baugesuche werden von einer vom Gemeinderat eingesetzten Fachkommission begutachtet. Der Gemeinderat ist befugt, auf Vorschlag der Fachkommission, im Interesse eines möglichst guten Orts- und Strassenbildes, projektbezogene Weisungen zu erlassen und Ausnahmen zu gewähren.

4Abbruchbewilligung In den Zonen KA/KB/KC/KD/KE ist der Abbruch von Bauten bewilligungspflichtig. Die Abbruchbewilligung ist zu erteilen, wenn durch den Neubau architektonisch und städtebaulich eine mindestens gleichwertige oder bessere Lösung mit einem bewilligungsfähigen Projekt gewährleistet wird. Die Realisierung des Neubauprojektes ist vor der Erteilung der Abbruchbewilligung sicherzustellen. Bei Abbruch von Bauten wird empfohlen die kantonale Denkmalpflege vor der Eingabe …

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Art. 25BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 31

Bauliche Nutzung in den Kernzonen

1Kernzone KA/KB In den Kernzonen KA und KB besteht nur eine Beschränkung durch die Nutzungsziffer. Dabei sind – im Gegensatz zu den übrigen Zonen – alle Dachräume ab 2.00 m lichter Raumhöhe einzurechnen. Bei bestehender Übernutzung ist für Sanierungen und kleinere Umbauten die vorhandene Bausubstanz massgebend. Für Neubauten ist eine Abbruchbewilligung nötig und die Bebauungsstruktur (Firstrichtung, Quergiebel, Unterschied Strassen- und Rückfassade etc.) ist beizubehalten. Bei bestehender Unternutzung sind Neubauten nur möglich unter Berücksichtung einer historischen und/oder städtebaulichen Bedeutung der vorhandenen Baustruktur.

2Kernzone KC/KD/KE Die vorhandene Bebauungsstruktur kann mit Neubauten ergänzt und erneuert werden, wobei die Strassenfassaden der Neubauten partiell auf der Baulinie liegen müssen.

3Wohn- und Geschäftszone WG2b Die Wohn- und Geschäftszone WG2b dient der Aufnahme von Wohnungen, Büros und wenig störenden Betrieben, sowie zur Erweiterung der Geschäftshäuser entlang der Hauptstrasse. Es dürfen nur Geschäftsbetriebe angesiedelt werden, die für die angrenzenden Wohnzonen keine Belästigung mit sich bringen. Lage und Grösse von Neubauten werden mittels Baulinien geregelt.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 27 %Art. 21, S. 250.90
Geschossflächenziffer (GFZ)≤ 75 %Art. 21, S. 250.90
Fassadenhöhe≤ 9 mArt. 21, S. 270.75
Gebäudehöhe≤ 13 mArt. 21, S. 270.75
Vollgeschosse≤ 3 Vollgeschosse—, S. 270.70
Dachneigung≥ 30 °Art. 21, S. 250.90
Dachneigung≤ 50 °Art. 21, S. 250.90
Dachneigungschräg 30-50°Art. 21, S. 250.90

Extrahiert aus der BZO Aesch (BL) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone KC

Was gilt in der Zone KC in Aesch (BL)?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 27 %. Insgesamt sind 8 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Aesch (BL) erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone KC sein?
Laut BZO Aesch (BL): Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Aesch (BL)?
6 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular / Kerndatenblatt, Angaben zu den Zonenvorschriften, Situationsplan (2-fach). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Aesch (BL) ein?
Baugesuche in Aesch (BL) laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Gemeinde Aesch, Geschäftsbereich Hochbau, Hauptstrasse 29, 4147 Aesch. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone KC in der BZO Aesch (BL)?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Aesch (BL) erwähnen die Zone KC namentlich, darunter Art. 21, Art. 23, Art. 25. BZO Aesch (BL) lesen →

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