Art. 25 · Bauliche Nutzung in den Kernzonen
BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 31 · Original-PDF
1Kernzone KA/KB In den Kernzonen KA und KB besteht nur eine Beschränkung durch die Nutzungsziffer. Dabei sind – im Gegensatz zu den übrigen Zonen – alle Dachräume ab 2.00 m lichter Raumhöhe einzurechnen. Bei bestehender Übernutzung ist für Sanierungen und kleinere Umbauten die vorhandene Bausubstanz massgebend. Für Neubauten ist eine Abbruchbewilligung nötig und die Bebauungsstruktur (Firstrichtung, Quergiebel, Unterschied Strassen- und Rückfassade etc.) ist beizubehalten. Bei bestehender Unternutzung sind Neubauten nur möglich unter Berücksichtung einer historischen und/oder städtebaulichen Bedeutung der vorhandenen Baustruktur.
2Kernzone KC/KD/KE Die vorhandene Bebauungsstruktur kann mit Neubauten ergänzt und erneuert werden, wobei die Strassenfassaden der Neubauten partiell auf der Baulinie liegen müssen.
3Wohn- und Geschäftszone WG2b Die Wohn- und Geschäftszone WG2b dient der Aufnahme von Wohnungen, Büros und wenig störenden Betrieben, sowie zur Erweiterung der Geschäftshäuser entlang der Hauptstrasse. Es dürfen nur Geschäftsbetriebe angesiedelt werden, die für die angrenzenden Wohnzonen keine Belästigung mit sich bringen. Lage und Grösse von Neubauten werden mittels Baulinien geregelt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.