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Unterlagen für einen Abbruch in Oetwil am See
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Abbruch in Oetwil am See braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 11 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Oetwil am See, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Die Darstellung der Pläne hat gemäss § 4 Bauverfahrensverordnung zu erfolgen (neu = rot; Abbruch = gelb).
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Unterlagen sind in der Regel 3-fach einzureichen (Baugesuchsformular, Katasterkopie, Pläne, Berechnungen je 3-fach; Grundbuchauszug 1-fach). Werden Bewilligungen/Genehmigungen kantonaler Stellen benötigt, ist ein zusätzlicher Unterlagensatz einzureichen (§ 6 BVV).
Grundbuchauszug vom Grundbuchamt ist jedem Baugesuch beizulegen (1-fach).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur wenn: Rückbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 oder Umbau eines solchen Gebäudes mit Bausumme über 200 000 Franken.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A1; Anhang BVV Ziff. 1.7.1
Nur wenn: Rückbau oder Umbau eines Gebäudes ab Baujahr 1990 mit mehr als 200 m³ Rückbaumaterial.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A3
Nur wenn: im ordentlichen Verfahren
Darstellbare Vorhaben sind im ordentlichen Verfahren vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken; die Aussteckung muss mindestens während der Auflagefrist stehen (§ 311 PBG).
Nur wenn: Je nach Art des Bauvorhabens
Je nach Art des Bauvorhabens: Angaben über die vorgesehenen äusseren Materialien und Farben (3-fach).
Nur wenn: Bei Näherbau
Bei Näherbau: Zustimmungserklärung des Eigentümers des Nachbargrundstücks nach § 270 Abs. 3 PBG (3-fach).
Nur wenn: Ausnahmegesuche
Ausnahmegesuche sind schriftlich zu begründen (3-fach).
Nur wenn: wenn der Gesuchsteller nicht alleinverfügungsberechtigter Grundeigentümer ist
Schriftlicher Nachweis der Berechtigung zur Einreichung des Baugesuchs, wenn der Gesuchsteller nicht alleinverfügungsberechtigter Grundeigentümer ist (3-fach).
Einreichen
Baugesuche in Oetwil am See laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Bau und Infrastruktur, Willikonerstrasse 9, 8618 Oetwil am See. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Oetwil am See entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Oetwil am See; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.