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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Oetwil am See

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Oetwil am See braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Oetwil am See, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

Kleinbauten sind freistehende Gebäude bis 50 m² Grundfläche und 4.0 m Gesamthöhe (Schrägdach 5.0 m) mit nur Nebennutzflächen (§ 2a ABV); grössere Bauten gelten als Gebäude mit den ordentlichen Massen. Das Verfahren (Anzeige- oder ordentliches Verfahren) bestimmt die Gemeinde.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Die Darstellung der Pläne hat gemäss § 4 Bauverfahrensverordnung zu erfolgen (neu = rot; Abbruch = gelb).

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Unterlagen sind in der Regel 3-fach einzureichen (Baugesuchsformular, Katasterkopie, Pläne, Berechnungen je 3-fach; Grundbuchauszug 1-fach). Werden Bewilligungen/Genehmigungen kantonaler Stellen benötigt, ist ein zusätzlicher Unterlagensatz einzureichen (§ 6 BVV).

  • Grundbuchauszug vom Grundbuchamt ist jedem Baugesuch beizulegen (1-fach).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: im ordentlichen Verfahren

    Darstellbare Vorhaben sind im ordentlichen Verfahren vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken; die Aussteckung muss mindestens während der Auflagefrist stehen (§ 311 PBG).

  • Nur wenn: Je nach Art des Bauvorhabens

    Je nach Art des Bauvorhabens: Angaben über die vorgesehenen äusseren Materialien und Farben (3-fach).

  • Nur wenn: Bei Näherbau

    Bei Näherbau: Zustimmungserklärung des Eigentümers des Nachbargrundstücks nach § 270 Abs. 3 PBG (3-fach).

  • Nur wenn: Ausnahmegesuche

    Ausnahmegesuche sind schriftlich zu begründen (3-fach).

  • Nur wenn: wenn der Gesuchsteller nicht alleinverfügungsberechtigter Grundeigentümer ist

    Schriftlicher Nachweis der Berechtigung zur Einreichung des Baugesuchs, wenn der Gesuchsteller nicht alleinverfügungsberechtigter Grundeigentümer ist (3-fach).

Einreichen

Baugesuche in Oetwil am See laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Bau und Infrastruktur, Willikonerstrasse 9, 8618 Oetwil am See. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Oetwil am See entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Oetwil am See; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.