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Unterlagen für eine Anlage in Oetwil am See

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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Oetwil am See braucht 9 Unterlagen in jedem Fall und 8 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Oetwil am See, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Die Darstellung der Pläne hat gemäss § 4 Bauverfahrensverordnung zu erfolgen (neu = rot; Abbruch = gelb).

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Unterlagen sind in der Regel 3-fach einzureichen (Baugesuchsformular, Katasterkopie, Pläne, Berechnungen je 3-fach; Grundbuchauszug 1-fach). Werden Bewilligungen/Genehmigungen kantonaler Stellen benötigt, ist ein zusätzlicher Unterlagensatz einzureichen (§ 6 BVV).

  • Grundbuchauszug vom Grundbuchamt ist jedem Baugesuch beizulegen (1-fach).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art des Bauvorhabens

    Je nach Art des Bauvorhabens: Angaben über die vorgesehenen äusseren Materialien und Farben (3-fach).

  • Nur wenn: Bei Näherbau

    Bei Näherbau: Zustimmungserklärung des Eigentümers des Nachbargrundstücks nach § 270 Abs. 3 PBG (3-fach).

  • Nur wenn: Ausnahmegesuche

    Ausnahmegesuche sind schriftlich zu begründen (3-fach).

  • Nur wenn: wenn der Gesuchsteller nicht alleinverfügungsberechtigter Grundeigentümer ist

    Schriftlicher Nachweis der Berechtigung zur Einreichung des Baugesuchs, wenn der Gesuchsteller nicht alleinverfügungsberechtigter Grundeigentümer ist (3-fach).

  • Nur wenn: Je nach Art des Bauvorhabens

    Je nach Art des Bauvorhabens ist ein Lärmgutachten einzureichen (3-fach).

Einreichen

Baugesuche in Oetwil am See laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Bau und Infrastruktur, Willikonerstrasse 9, 8618 Oetwil am See. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Oetwil am See entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Oetwil am See; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.