Suhr
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Baugesuchs-Dossier · Suhr
Checkliste · kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Suhr)
Seit dem 1. Januar 2026 wird die Baugesuchsabwicklung in Suhr vollständig digital über eBau/Smart Service Portal (ag.ch) abgewickelt; die papierbasierte Einreichung bei der Gemeinde entfällt, sämtliche Kommunikation läuft über das Portal.
Bei Neubauten, aussenraumrelevanten Um- und Anbauten, Arealüberbauungen und Sondernutzungsplänen ist ein Umgebungsplan einzureichen mit Ausstattung/Materialisierung (Spielplätze, Wege, Zufahrten, Abstellplätze, Containerplätze, Lärmschutz), Geländegestaltung mit allen Höhenangaben (insb. Übergang zu Nachbarparzellen), Vegetation (bestehende Bäume/Strukturen eingemessen und benannt, Neupflanzungen mit Grösse und Art, Substrataufbau bei Flachdach/Tiefgarage), Werkleitungen im Wurzelbereich sowie Gefälle- und Entwässerungsangaben der Beläge.
Der Umgebungsplan ist im Massstab der Baugesuchspläne (i.d.R. 1:100) zu erstellen und mit relevanten Schnitten/Details zu ergänzen; bleibende Teile schwarz, neue rot, zu beseitigende gelb darzustellen.
Auch die öffentliche Aktenauflage erfolgt digital; die Gemeinde stellt dazu einen eigenen Leitfaden bereit (https://www.suhr.ch/_doc/6883972).
Reglemente · Gemeinde Suhr
Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)
Karten
Verfahren · Kanton Aargau
Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).
In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.
Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.
Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.
Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.