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Suhr

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Baugesuchs-Dossier · Suhr

13 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)Pflicht

Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

Bemerkung:
2Begründungen, Unterlagen und Pläne zum BauvorhabenPflicht

Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

Bemerkung:
3EnergienachweisPflicht

Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

Bemerkung:
4Bauprofile (Profilierung)Pflicht

Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

Bemerkung:
5Konformitätserklärung erdbebengerechte Bauweisebedingt

Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

Bemerkung:
6Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

Bemerkung:
7Digitale Einreichung via eBaubedingt

In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

Bemerkung:
8Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
9Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Suhr)

10Ausschliesslich digitale Einreichung via eBau seit 01.01.2026Pflicht

Seit dem 1. Januar 2026 wird die Baugesuchsabwicklung in Suhr vollständig digital über eBau/Smart Service Portal (ag.ch) abgewickelt; die papierbasierte Einreichung bei der Gemeinde entfällt, sämtliche Kommunikation läuft über das Portal.

Bemerkung:
11Umgebungsplan nach § 42 BNObedingt

Bei Neubauten, aussenraumrelevanten Um- und Anbauten, Arealüberbauungen und Sondernutzungsplänen ist ein Umgebungsplan einzureichen mit Ausstattung/Materialisierung (Spielplätze, Wege, Zufahrten, Abstellplätze, Containerplätze, Lärmschutz), Geländegestaltung mit allen Höhenangaben (insb. Übergang zu Nachbarparzellen), Vegetation (bestehende Bäume/Strukturen eingemessen und benannt, Neupflanzungen mit Grösse und Art, Substrataufbau bei Flachdach/Tiefgarage), Werkleitungen im Wurzelbereich sowie Gefälle- und Entwässerungsangaben der Beläge.

Bemerkung:
12Darstellung des Umgebungsplansbedingt

Der Umgebungsplan ist im Massstab der Baugesuchspläne (i.d.R. 1:100) zu erstellen und mit relevanten Schnitten/Details zu ergänzen; bleibende Teile schwarz, neue rot, zu beseitigende gelb darzustellen.

Bemerkung:
13Digitale AktenauflagePflicht

Auch die öffentliche Aktenauflage erfolgt digital; die Gemeinde stellt dazu einen eigenen Leitfaden bereit (https://www.suhr.ch/_doc/6883972).

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Suhr

https://www.suhr.ch/_doc/6729497

Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)

Baugesetz (BauG)SAR 713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.121

Karten

https://apps.geo.ag.ch/oereb/client/
https://www.ag.ch/app/agisviewer4/v1/agisviewer.html

Verfahren · Kanton Aargau

1Profile aufstellen§ 60 Abs. 3 BauG

Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).

2Einreichung

In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.

3Publikation & Auflage30 Tage§ 60 Abs. 2 BauG

Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.

4Einwendung30 Tage§ 60 Abs. 2, § 4 BauG

Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.

5Bauentscheid§ 5 BauG

Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.

https://www.ag.ch/de/themen/planen-bauen/baubewilligungen/ebau-aargau

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleBauverwaltung
AdresseTramstrasse 12, Postfach, 5034 Suhr
Telefon062 855 56 63
E-Mailbauverwaltung@suhr.ch
SchalterzeitenMo 08.30–11.30, 14.00–18.00; Di–Do 08.30–11.30 (Mi zusätzlich 14.00–17.00); Fr 08.30–15.00
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.suhr.ch/dienstleistungen/10384. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.