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Steinen
Die Bauordnung von Steinen legt 6 Masse für 6 Zonen fest, zusammen 27 Regelwerte. Jedes Mass mit dem Wert in jeder Zone und der Fundstelle im Reglement.
- Firsthöhe11 m bis 16 m6 Zonen
- Gebäudehöhe7 m bis 13 m6 Zonen
- Kleiner Grenzabstand2.5 m bis 4 m5 Zonen
- Gebäudelänge30 m bis 40 m4 Zonen
- Vollgeschosse2 Vollgeschosse bis 3 Vollgeschosse3 Zonen
- Ausnützungsziffer0.4 bis 0.63 Zonen
Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgeblich ist der Originalerlass der Gemeinde. Alle Zonen