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Masse in Steinen

Kleiner Grenzabstand in Steinen

Der kleine Grenzabstand ist in Steinen in 5 von 6 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 2.5 m bis 4 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 29 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
K≥ 2.5 mArt. 29, S. 9
W2≥ 4 mArt. 29, S. 9
W3≥ 4 mArt. 29, S. 9
WG2≥ 4 mArt. 29, S. 9
WG3≥ 4 mArt. 29, S. 9

Extrahiert aus der BZO Steinen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Steinen?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 2.5 m bis 4 m, festgelegt in 5 von 6 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Steinen?

Meist in Art. 29 der Bau- und Zonenordnung Steinen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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