Steinen
Kleiner Grenzabstand in Steinen
Der kleine Grenzabstand ist in Steinen in 5 von 6 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 2.5 m bis 4 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 29 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| K | ≥ 2.5 m | Art. 29, S. 9 |
| W2 | ≥ 4 m | Art. 29, S. 9 |
| W3 | ≥ 4 m | Art. 29, S. 9 |
| WG2 | ≥ 4 m | Art. 29, S. 9 |
| WG3 | ≥ 4 m | Art. 29, S. 9 |
Extrahiert aus der BZO Steinen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Steinen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 2.5 m bis 4 m, festgelegt in 5 von 6 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Steinen?
Meist in Art. 29 der Bau- und Zonenordnung Steinen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.