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Steinen
Gebäudelänge in Steinen
Die Gebäudelänge ist in Steinen in 4 von 6 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 30 m bis 40 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 29 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gebäudelänge ist die längste Seite des kleinsten Rechtecks, das den Grundriss des Gebäudes umfasst.
| Zone | Gebäudelänge | Fundstelle |
|---|---|---|
| K | ≤ 30 m | Art. 29, S. 9 |
| W2 | ≤ 40 m | Art. 29, S. 9 |
| W3 | ≤ 40 m | Art. 29, S. 9 |
| WG2 | ≤ 40 m | Art. 29, S. 9 |
Extrahiert aus der BZO Steinen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gebäudelänge in Steinen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 30 m bis 40 m, festgelegt in 4 von 6 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gebäudelänge in der Bauordnung Steinen?
Meist in Art. 29 der Bau- und Zonenordnung Steinen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.