Steinen
Ausnützungsziffer in Steinen
Die Ausnützungsziffer ist in Steinen in 3 von 6 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.4 bis 0.6. Rechtsgrundlage ist meist Art. 29 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
Extrahiert aus der BZO Steinen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Steinen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.4 bis 0.6, festgelegt in 3 von 6 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Steinen?
Meist in Art. 29 der Bau- und Zonenordnung Steinen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.