Oensingen
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Baugesuchs-Dossier · Oensingen
Checkliste · kantonale Anforderungen
Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.
Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).
Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).
Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Massstab 1:100 oder 1:50 mit allen Massen und Raumzwecken (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 KBV); Pläne gefaltet, datiert und von Planverfassung und Bauherrschaft unterzeichnet (§ 6 Abs. 4 KBV).
Schnitte mit massgebendem und gestaltetem Terrain samt Höhenkoten (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 i. V. m. § 16bis KBV).
Plan der Freiflächen mit Parkierung sowie Spiel- und Freiflächen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 4, § 5 Abs. 1 lit. c/i/k KBV).
Angaben zu Nutzungsziffern (lit. h), Zufahrt (lit. b), Trinkwasserversorgung (lit. d) und Abwasserbeseitigung (lit. e) gemäss § 5 Abs. 1 KBV.
Nachweis der Einhaltung der Energievorschriften bei beheizten oder gekühlten Bauten (§ 5 Abs. 1 lit. l KBV).
Nachweis des hindernisfreien Bauens, soweit das Vorhaben dazu verpflichtet (§ 5 Abs. 1 lit. m KBV).
Bei Neubauten, An-/Aufbauten und Terrainveränderungen muss das Baugespann bei Einreichung des Gesuchs stehen (§ 7 KBV); die Aufstellung wird im Gesuch bestätigt.
Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Oensingen)
Der Situationsplan 1:500 muss Gebäudegrösse, Grenzabstände, Baulinie und Fixpunkt enthalten und Stempel/Unterschrift des Nachführungsgeometers (Büro BSB Oensingen) tragen.
Gemeinde-Titelblatt Baugesuch (https://www.oensingen.ch/_doc/2228879) mit Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümer/in und Planverfasser; Beilagen gemäss Inhaltsverzeichnis: 1x Auszug aus dem Grundbuch, 1x Baubeschrieb (Gemeindeformular, https://www.oensingen.ch/_doc/4369514), 1x Situation 1:500, Grundriss-/Schnitt-/Fassadenpläne, Anschlussgesuche Werke, Berechnungen (AZ, GZ, Parkplätze), Energienachweis, nachbarschaftliche Abmachungen.
Zwingende Angaben: Grundrisse mit Vermassung, Boden- und Fensterflächen; Fassaden mit Gebäudebreite, First- und Gebäudehöhe, Terrain bestehend und neu, Böschungswinkel, Abgrabungen/Aufschüttungen, Höhenkoten; Schnitte mit Höhenkoten, Gebäudebreite, Parzellengrenzen, Terrain bestehend/neu, Böschungswinkel.
Nachvollziehbare Berechnungen der Grünfläche, Ausnützungsziffer und Parkplatznachweis. Unvollständige Baugesuche werden retourniert oder auf Kosten der Gesuchsteller vervollständigt.
Gemeindeformulare: Kanalisationsanschlussgesuch (https://www.oensingen.ch/_doc/2228867), Wasseranschlussgesuch (https://www.oensingen.ch/_doc/2228873), Versickerungs-/Einleitungsgesuch (https://www.oensingen.ch/_doc/2228870). Beim Versickerungsgesuch ist vor Baubeginn ein Versickerungsversuch durch ein geologisches Institut/Ingenieurbüro auf Kosten der Bauherrschaft auszuführen; Ergebniskopie an die Bauverwaltung.
Gemäss Merkblatt Qualitätssicherung (https://www.oensingen.ch/_doc/6134887): In den Kernzonen (KO, K Dz, KUd), Geschäftszonen Gs2–5 entlang der Hauptstrasse, Industriezone und Arealen mit Gestaltungsplanpflicht beginnt die Planung mit einer Voranfrage; per Planungsvereinbarung wird je nach Vorhaben ein qualitätssicherndes Verfahren (Workshopverfahren, Studienauftrag oder Architekturwettbewerb) mit Expertengremium und Expertenbericht verlangt; ggf. Gestaltungsplan auf Basis des Richtprojekts.
Gemäss Merkblatt Baustellenerschliessung (https://www.oensingen.ch/_doc/7087492): In einigen Quartieren gilt auf Gemeindestrassen eine Gewichtsbeschränkung von 26 t; Ausnahmebewilligungen sind idealerweise bereits mit dem Baugesuch, spätestens 2 Wochen vor Beanspruchung schriftlich/per E-Mail zu beantragen (Angaben zu Baustelle, Bauherrschaft, Bauleitung, Begründung, Dauer).
Schutzraum-Bewilligungsgesuch für Pflichtschutzräume (https://www.oensingen.ch/_doc/4369532) bzw. Schutzraumbefreiungsgesuch (https://www.oensingen.ch/_doc/4369529) des Amts für Militär und Bevölkerungsschutz sind über die Gemeinde einzureichen.
Merkblatt Schadstoffermittlung/Entsorgungskonzept (https://www.oensingen.ch/_doc/4369520) und Formular Baustellen-Entsorgungskonzept/Entsorgungserklärung (https://www.oensingen.ch/_doc/4369517) sind bei entsprechenden Abbruch-/Bauvorhaben beizubringen.
Reglemente · Gemeinde Oensingen
Übergeordnetes Recht (Kanton Solothurn)
Karten
Verfahren · Kanton Solothurn
Eingabeweg: eBau Solothurn
Bei Neubauten, An-/Aufbauten und Terrainauffüllungen im Zeitpunkt der Einreichung errichten; darf in der Regel erst nach rechtskräftiger Erledigung entfernt werden.
Bei der Gemeinde; das kantonale eBau-Portal (über my.so.ch) wird derzeit kantonsweit ausgerollt.
Publikation im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde (auf Kosten der Bauherrschaft); die Pläne liegen 14 Tage öffentlich auf.
Während der Auflagefrist, schriftlich und begründet im Doppel bei der Baubehörde.
Innert zwei Monaten, sobald alle für die Beurteilung notwendigen Unterlagen vorliegen.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), BGS 711.1 · Kantonale Bauverordnung (KBV), BGS 711.61), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.