Kölliken
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Baugesuchs-Dossier · Kölliken
Checkliste · kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Kölliken)
Die kommunale Baugesuchsmappe ist unterzeichnet in zwei Exemplaren einzureichen (Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümer/in und Projektverfasser/in mit Ort und Datum).
Situationsplan M 1:500 oder 1:1000 ist 2-fach beizulegen; Bezug über das Geoportal geoview.
Grundrisse, Schnitte und Ansichten mindestens im Massstab 1:100, unterzeichnet, sind 2-fach einzureichen.
Alle Dokumente sind zusätzlich in digitaler Form (PDF) per E-Mail an bauverwaltung@koelliken.ch oder auf USB-Stick einzureichen, jedes Dokument als einzelne Datei.
Dem Gesuch ist ein Lieferschein beizulegen, der alle Pläne (Plan-Nr./Datum), Unterlagen und Beilagen auflistet.
Für das vereinfachte Baugesuchsverfahren ist das kommunale Unterschriftenformular (Zustimmung der Nachbarn) zu verwenden.
Entwässerungsunterlagen/Kanalisationsplan sind gemäss der separaten kommunalen Aufstellung «Unterlagen Kanalisation» einzureichen; zusätzlich Umgebungsplan mind. 1:100 (2-fach) je nach Vorhaben.
Gesuch für Schutzraumbau inkl. Grundrisse/Schnitte/Ansichten min. 1:100 (1-fach) oder Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe mit kommunalem Formular; der Bau ist zwingend ab 38 Wohneinheiten/Zimmern.
Bei Mehrfamilienhäusern ab 8 Wohnungen ist ein Gesuch für die Stellungnahme der Procap-Fachstelle Hindernisfreies Bauen inkl. Plänen (1-fach) einzureichen.
Berechnung der Ausnutzungsziffer/anrechenbaren Geschossfläche, der Grünflächenziffer GFZ und der Fläche der Attikageschosse, jeweils inkl. Schemaplan (1-fach).
Berechnung der Parkfelder nach VSS-Norm (1-fach), Nachweis der Fahrradabstellplätze bei Mehrfamilienhäusern und Berechnung der Kinderspielplatzfläche.
Berechnungen der entwässerten Aussenflächen (Dach- und Platzwasser) mit Schemaplan sind 1-fach beizulegen.
Energienachweis 2-fach; Hochwasserschutznachweis oder Selbstdeklaration (AGV-Formular); Lärmschutznachweis bei Wärmepumpen über das FWS-Tool (fws.ch/laermschutznachweis).
Ab 2 Wohnungen ist ein Mieterspiegel mit dem Formular des Gebäude- und Wohnungsregisters GWR einzureichen.
Bei Landwirtschaftsbauten ist zwingend ein Begleitschreiben (1-fach) beizulegen; zudem je nach Fall kantonale Baugesuchsmappe, AGV-Brandschutzgesuch, AWA-Plangenehmigung (2-fach bei Gewerbebauten) sowie Näher-/Grenzbaurecht und Sichtzonen-Nachweis.
Reglemente · Gemeinde Kölliken
Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.
Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)
Karten
Verfahren · Kanton Aargau
Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).
In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.
Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.
Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.
Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.