Bottmingen
Überbauungsziffer in Bottmingen
Die Überbauungsziffer ist in Bottmingen in 7 von 8 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 20 % bis 25 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 23 der Bau- und Zonenordnung.
Die Überbauungsziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Gebäudefläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Fläche der Parzelle überbaut werden darf.
| Zone | Überbauungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| W2a | ≤ 20 % | Art. 23, S. 17 |
| W2b | ≤ 23 % | Art. 23, S. 17 |
| W3 | ≤ 22 % | Art. 23, S. 17 |
| WG2 | ≤ 25 % | Art. 23, S. 17 |
| WG2a | ≤ 25 % | Art. 23, S. 17 |
| WG3 | ≤ 22 % | Art. 23, S. 17 |
| WG3a | ≤ 22 % | Art. 23, S. 17 |
Extrahiert aus der BZO Bottmingen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Überbauungsziffer in Bottmingen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 20 % bis 25 %, festgelegt in 7 von 8 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Überbauungsziffer in der Bauordnung Bottmingen?
Meist in Art. 23 der Bau- und Zonenordnung Bottmingen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.