Zone WG2 · Bottmingen
Basel-Landschaft · BFS 2767 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone WG2 in Bottmingen (Basel-Landschaft) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 9.5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 25 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Raumplanung, Bau und Umwelt
- 061 426 10 66
- bur@bottmingen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bottmingen, in denen «WG2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 684BZO Gemeinde Bottmingen - Zonenreglement Siedlung · S. 7
ZGB, § 87 RBG sowie die LSV und die LRV. Zudem sind im Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan, gestützt auf die LSV, für das gesamte Gemeindegebiet die zulässigen Belastungsgrenzwerte mittels Lärm-Empfindlichkeitsstufen festgelegt. C/2.3. Abstufungen Wohnzonen W Wohnzonen umfassen Gebiete, die in erster Linie der Wohnnutzung vorbehalten sind. Zugelassen sind nicht störende Betriebe, deren Bauweise der Zone angepasst ist. Zugelassen sind namentlich kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe mit geringem Zubringerverkehr. Wohn-/Geschäftszonen WG 1 Wohn- und Geschäftszonen umfassen Gebiete, die der Wohnnutzung und wenig störenden Betrieben vorbehalten sind. Zugelassen sind namentlich Läden, Büroräumlichkeiten, Dienstleistungsbetriebe, Gaststätten sowie kleinere Handwerksbetriebe mit wenig störenden maschinellen Einrichtungen. 2 In den im Zonenplan Siedlung markierten Teilgebieten der Wohn- und Geschäftszonen sind auch mässig störende Betriebe zugelassen. Zugelassen sind namentlich publikumsintensivere Geschäftsbetriebe sowie ähnliche Kleinbetriebe mit mässig störenden maschinellen Einrichtungen. Gewerbezonen G Gewerbezonen umfassen Gebiete, die insbesondere der Aufnahme von mässig störenden Betrieben vorbehalten sind. Zugelassen sind namentlich Werkhöfe, Werkstätten, Lagerhäuser, Gewerbebetriebe und weitere mässig störende Betriebe. C/2.4. Sammelstellen für Altstoffe, Quartierkompostieranlagen Das geordnete Aufstellen von öffentlichen Sammelstellen für Altstoffe und die Errichtung von Quartierkompostieranlagen ist im ganzen Siedlungsgebiet …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. D/1.1, S. 7 | 0.95 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 25 % | Art. 23, S. 17 | 0.95 |
| Fassadenhöhe | ≤ 6.5 m | Art. 23, S. 17 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 9.5 m | Art. 23, S. 17 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 35 m | Art. 23, S. 17 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Bottmingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.