Bottmingen
Checkliste Baugesuch · Bottmingen
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.
Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.
Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.
Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.
Zonenrelevante Höhenkoten (Höhenfixpunkt m ü. M., gewachsenes Terrain an Parzellengrenzen und Gebäudeecken), durch Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen bzw. bestätigt.
Berechnung der erforderlichen Abstellplätze.
Bei Wohnbauten (inkl. Wohnungen bei Gewerbebetrieben).
Bei Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.
Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).
Bei Um-/Rückbauten und Installationsarbeiten an Bausubstanz mit Baujahr vor 1990.
Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.
Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».
Erhebungsformular für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister, mit dem Baugesuch einzureichen.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Entsorgungskonzept, wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Materialien zu erwarten sind.
Bei Neu- und Ersatzbauten ein Nachweis zur Umgebungsgestaltung (Umgebungsplan), soweit die Zonen- bzw. Quartierplanvorschriften dies vorschreiben.
Gemeindespezifische Anforderungen (Bottmingen)
Kleinbaugesuche (§ 92 RBV: Kleinbauten bis 12 m²/2.50 m, Fahrnisbauten, Einfriedungen, Antennenanlagen, Unterhalts-/Renovationsarbeiten in Kernzone/Quartierplan/geschützte Gebäude, umfangreiche Bauplatzinstallationen) sind im Doppel einzureichen an: Gemeinde Bottmingen / Tiefbau, Mobilität, Umwelt / Schulstrasse 1 / 4103 Bottmingen. Das Formular verlangt Angaben zu Massen (L/B/H, Fläche), Zone und Material/Farbe; ergänzende Unterlagen können nachverlangt werden.
2-fach einzureichen sind: Situationsplan Mst. 1:500 mit eingezeichnetem Projekt und Vermassung inkl. Grenzabstand; Skizze/Plan/Prospekt mit Vermassung; ggf. Detailausführungen der Kleinbaute (Skizze, Plan, Prospekt etc.).
Erforderlich ist die Unterschrift sämtlicher Grundeigentümer:innen und aller an die Parzelle anstossenden Grundeigentümer:innen auf dem Kleinbaugesuch und auf den Beilagen, inkl. Privatstrassen und -wege (bei mehreren Eigentümern separate Liste). Können nicht alle Nachbarunterschriften eingeholt werden, schreibt die Gemeinde die Nachbarn per Einschreiben an; die Kosten werden dem Gesuchsteller verrechnet. Einsprachefrist der Nachbarschaft: 10 Tage ab Orientierung.
Der Abstand der Kleinbaute zu den Parzellengrenzen muss mind. 2.00 m betragen; mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn ist ein geringerer Abstand möglich, wobei der zustimmende Nachbar das Recht auf eine vergleichbare Baute mit demselben Grenzabstand an der gegenüberliegenden Stelle erhält. Baulinien sind einzuhalten; zwischen Bau- und Strassenlinie sind nur Velounterstände in Leichtbauweise sowie allseits offene Carports und Pergolen zulässig, sofern nicht verkehrs-/sichtbehindernd.