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Checkliste Baugesuch · Baar

Eingabeweg: cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare) · BZO-Stand: 01.10.2004 · 30 Positionen

baureif

Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.

Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Kantonale Anforderungen

1Vollständig ausgefülltes BaugesuchsformularPflicht

Das Baugesuch leitet das Baubewilligungsverfahren ein; einzureichen ist «das vollständig ausgefüllte Baugesuchsformular, mit Angabe der Koordinaten zur Publikation eines allfälligen Standorts ausserhalb der Bauzonen» (§ 46 Abs. 1 Bst. a V PBG).

Bemerkung:
2Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und ProjektverfassendenPflicht

«Die Pläne sind je von der Bauherrschaft, der Grundeigentümerschaft und den Projektverfassenden zu unterzeichnen. Bei elektronischen Baugesuchen erfolgt die Unterzeichnung mittels e-Signatur.» (§ 47 Abs. 3 V PBG). Bei einer blossen Bauanzeige genügt die Unterschrift der Grundeigentümerschaft (§ 45 V PBG).

Bemerkung:
3Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4Pflicht

«Die Unterlagen sind in der Regel in mindestens zweifacher Ausfertigung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen» (§ 46 Abs. 1 V PBG); Pläne «entweder elektronisch oder — wenn in Papierform — in mindestens zweifacher Ausfertigung, gefalzt im Format A4» (§ 47 Abs. 1 V PBG). In der Praxis verlangt der Kanton zusätzlich zur digitalen Eingabe drei Papierexemplare samt handunterschriebener Eingabequittung, ausserhalb der Bauzone teils vier. Die Baubehörde kann jederzeit ergänzende Unterlagen verlangen (§ 47 Abs. 4 V PBG).

Bemerkung:
4Auszug aus dem Plan des Grundbuchs (Situationsplan)Pflicht

«Ein Auszug aus dem Plan des Grundbuchs mit Angaben der Lage und vermassten Abständen der Bauten gegenüber Strassen, Nachbargrundstücken und Gebäuden sowie Baulinien, der strassenmässigen Erschliessung, der Baulinien, der Abwasserbeseitigung» (§ 47 Abs. 1 Bst. a V PBG). Einen Massstab schreibt das kantonale Recht für diesen Plan nicht vor; die Vorgabe 1:100 gilt nur für die Projektpläne.

Bemerkung:
5Projektpläne mindestens 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Dachaufsicht)Pflicht

«Projektpläne im Massstab von mindestens 1:100, bestehend aus den Grundrissen aller Geschosse, sämtlichen Fassaden, der Dachaufsicht bei Flachdachgebäuden, allen zum Verständnis notwendigen Schnitten» (§ 47 Abs. 1 Bst. b V PBG). Bei Grossbauten kann die Baubehörde einen kleineren Massstab bewilligen.

Bemerkung:
6Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungspläne samt StrassenplänenPflicht

Teil der Projektpläne sind «die Pläne für die Erschliessung und die Ver- und Entsorgung sowie die zugehörigen Strassenpläne» (§ 47 Abs. 1 Bst. b V PBG). Die Abwasserbeseitigung ist zusätzlich im Grundbuchplanauszug darzustellen.

Bemerkung:
7Terrainverlauf, Höhenkoten, Fixpunkte und NiveaulinienPflicht

Die Pläne müssen vollständige Angaben enthalten über «den längs der Gebäudeaussenseite bestehenden und projektierten Terrainverlauf samt den wichtigsten Höhenkoten und Fixpunkten, die Niveaulinien» (§ 47 Abs. 2 V PBG). Die Begriffe dazu stehen in §§ 11 (massgebendes Terrain), 31 (Höhen) und 32 (Niveaulinien) V PBG.

Bemerkung:
8Ausmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, Zweckbestimmung der RäumePflicht

«Die Pläne müssen vollständige Angaben enthalten über die Ausmasse, die wichtigsten Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, die Zweckbestimmung der Räume» (§ 47 Abs. 2 V PBG). Das ist die Prüfgrundlage für die Wohnhygiene nach § 6 V PBG: lichte Höhe mindestens 2,40 m, Fensterfläche mindestens 10 % der Bodenfläche.

Bemerkung:
9Umgebungsgestaltung, Abstellplätze für Fahrzeuge und Fahrräder, Fussgängerverbindungenbedingt

Darzustellen sind «Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder sowie die Gestaltung der Umgebung und der Fussgängerverbindungen» (§ 47 Abs. 2 V PBG). Einen separaten Parkierungsnachweis kennt das kantonale Recht nicht; die Parkierung wird über diese Planangabe und die kommunale Bauordnung geprüft.

Bemerkung:
10Material- und Farbangaben; Farbcodierung bei Umbautenbedingt

«Ferner sind im Baugesuch die vorgesehenen Materialien und Farben anzugeben, soweit sie nach aussen in Erscheinung treten. Bei Veränderung bestehender Bauten sind im Plan alte Bauteile grau, abzubrechende gelb und neue Bauteile rot anzulegen.» (§ 47 Abs. 2 V PBG)

Bemerkung:
11Berechnung der NutzungsziffernPflicht

Einzureichen sind «sämtliche Pläne und Beilagen gemäss § 47 sowie die Berechnungen von Nutzungsziffern» (§ 46 Abs. 1 Bst. b V PBG). Welche Ziffer gilt, legt die kommunale Bauordnung je Zone fest: Ausnützungsziffer (§§ 34–36 V PBG), Baumassenziffer (§ 37) oder Grünflächenziffer (§ 38). Achtung: die Ausnützungsziffer ist KEIN IVHB-Begriff; der Kanton hat sich ihren Weiterbestand beim Beitritt ausdrücklich vorbehalten. Sie bezieht sich auf die anzurechnende Landfläche (§ 36), Baumassen- und Grünflächenziffer dagegen auf die anrechenbare Grundstücksfläche (§ 39).

Bemerkung:
12Formulare zu Umweltrecht, Energierecht und BrandschutzPflicht

«Die weiteren Angaben bzw. Formulare namentlich zum Vollzug des Umweltrechts, des Energierechts und der Brandschutzvorschriften» (§ 46 Abs. 1 Bst. c V PBG). Über diese Generalklausel laufen der Energienachweis (Energiegesetz BGS 740.1 und Verordnung 740.11), die Lärm- und Umweltangaben (EG USG, BGS 811.1) und der VKF-Brandschutznachweis. Erdbebensicherheit und Schutzraumbau sind im Zuger Recht nicht eigens geregelt: die Erdbebensicherheit läuft über § 8 V PBG («anerkannte Regeln der Baukunde und der Technik», SIA 261), der Schutzraum über Bundesrecht.

Bemerkung:
13Naturgefahrennachweis bei mittlerer Gefährdungbedingt

«Mit dem Baugesuch ist bei Bauvorhaben in Gebieten, in welchen gemäss der kantonalen Gefahrenkarte eine mittlere Gefährdung besteht, nachzuweisen, mit welchen Massnahmen allfälligen Gefahren begegnet wird.» (§ 7 Abs. 1 V PBG). Bei erheblicher Gefährdung gilt grundsätzlich ein Bauverbot; die kantonale Fachstelle ist vorgängig anzuhören (§ 7 Abs. 2 V PBG).

Bemerkung:
14Nachweis hindernisfreies Bauenbedingt

Öffentlich zugängliche Bauten sowie «Gebäude mit mehr als acht Wohneinheiten sowie Bauten und Anlagen mit mehr als 50 Arbeitsplätzen» sind behindertengerecht zu gestalten (§ 10a Abs. 1 und 2 PBG). «Die Normen über das behindertengerechte Bauen sind wegleitend […] Die Normen sind verhältnisgerecht anzuwenden» (§ 43 V PBG). Die Gemeinden dürfen weitergehende Vorschriften erlassen (§ 42 Abs. 2 Bst. d V PBG).

Bemerkung:
15Baugespann / Profile vor der PublikationPflicht

«Vor der Publikation des Baugesuchs hat der Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin bei Gebäuden Profile zu errichten, welche das künftige Volumen, insbesondere die Umrisse und die Fassaden- sowie die Gesamthöhe erkennen lassen und die Erdgeschosskote deutlich sichtbar bezeichnen. Andere Bauten und Anlagen sind je nach Möglichkeit im Gelände abzustecken.» (§ 48 Abs. 1 V PBG). Die Profile dürfen erst nach Rechtskraft und nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden (§ 48 Abs. 2 V PBG).

Bemerkung:
16Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:

Gemeindespezifische Anforderungen (Baar)

17Digitale Eingabe über cymo ebau mit ZUGLOGIN/eZugPflicht

Baugesuche werden digital über die Plattform cymo ebau (zg.ebaugesuch.ch) erfasst; alle Unterlagen und Pläne werden hochgeladen. Erforderlich sind ein ZUGLOGIN- und ein eZug-Konto; die Anmeldung ist nur als natürliche Person möglich. Eingabequittung und Baudossier müssen ausgedruckt, signiert und per Post eingereicht werden.

Bemerkung:
184-fache Papierausfertigung plus PDF-DatensatzPflicht

Die Unterlagen sind in der Regel 4-fach in Papierform und zusätzlich im PDF-Format einzureichen (gemäss Merkblatt per CD, USB-Stick oder E-Mail). Eingabeschluss für die wöchentliche Verarbeitung: Donnerstag, 16:00 Uhr. Einreichadresse: Einwohnergemeinde Baar, Planung/Bau, Rathausstrasse 6, Postfach, 6341 Baar.

Bemerkung:
19Modell bei Bebauungen mit Bebauungsplanbedingt

Ein Modell kann, sofern vorhanden, abgegeben werden; bei Bebauungen mit Bebauungsplan ist die Abgabe eines Modells zwingend.

Bemerkung:
20Aktueller Grundbuchauszug inkl. Dienstbarkeits-WortlautPflicht

Ein aktueller Grundbuchauszug ist beizulegen. Wird eine Dienstbarkeit beansprucht (Näher-, Grenz-, Überbaurecht, Durchleitungsrecht etc.), ist zusätzlich der genaue Wortlaut der Dienstbarkeit bzw. des Vertrags einzureichen.

Bemerkung:
21Höhenaufnahmen gewachsenes Terrain (vorzugsweise amtlich durch Geometer)Pflicht

Höhenaufnahmen des gewachsenen Terrains entlang der projektierten Fassaden; amtliche Vermessung durch den Geometer wird empfohlen. Bei Überlagerung mit Bestandesbauten ist das gewachsene Terrain an den Kreuzungspunkten zu interpolieren; Nachweis Unterniveaubaute im Grenzabstand.

Bemerkung:
22Grundbuchplankopie mit Unterschrift des NachführungsgeometersPflicht

Die Grundbuchplankopie/Situation muss vom Nachführungsgeometer unterzeichnet sein und u.a. Bezugspunkt mit absoluter Meereshöhe, Baulinien, Wald- und Gewässerabstände sowie Nordpfeil enthalten.

Bemerkung:
23ProfilierungsplanPflicht

Dem Baugesuch ist ein Profilierungsplan (Baugespann-Plan) beizulegen.

Bemerkung:
24Unterschriften bzw. Beschluss bei Stockwerk-/Miteigentumbedingt

Sind mehrere Grundeigentümer betroffen, sind alle Unterschriften beizubringen; andernfalls der Beschluss der Eigentümerversammlung und (falls nicht einstimmig) das Benützungs-/Verwaltungsreglement oder eine Bestätigung der Verwaltung, dass der Mehrheitsbeschluss genügt.

Bemerkung:
25Geologisches Gutachten 2-fach bei Grundwassertangierungbedingt

Bei Bauvorhaben, die das Grundwasser tangieren, ist ein geologisches Gutachten in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Bemerkung:
26Brandschutzunterlagen bis 4 Wochen vor Baubeginn nachreichbarbedingt

Brandschutzbeurteilung/Brandschutzpläne können abweichend von der Baseline erst 4 Wochen vor Baubeginn eingereicht werden.

Bemerkung:
27Kanalisationskataster-Ausschnitt 1:500 mit Projekteintrag; Einmessung durch Geozug Ingenieure AGPflicht

Kanalisationskatasterausschnitt 1:500 mit Projekteintrag und Nordpfeil ist beizulegen; vor Baufreigabe definitiver Ausführungsplan der Kanalisation. Nach Bauvollendung erfolgt die Einmessung zur Katasternachführung auf Kosten der Bauherrschaft durch das zuständige Büro Geozug Ingenieure AG, Obermühle 8, 6340 Baar (Auflage in der Baubewilligung).

Bemerkung:
28Gesuch um Einleitungsbewilligung an die öffentliche Kanalisation inkl. Kanalisationsplänebedingt

Bei Erstellung/Änderung privater Abwasseranlagen ist ein Einleitungsgesuch mit Kanalisationsplänen (Situation und Längenprofil 1:100, Werkpläne 1:50 gemäss gemeindlichem Abwasserreglement) einzureichen; Planung in Absprache mit dem Sachbearbeiter Tiefbau (041 769 04 52).

Bemerkung:
29Umgebungsplan mit kommunalen Detailvorgaben (BO Baar)Pflicht

Mindestens rudimentärer Umgebungsplan bei Eingabe (Situation 1:100 mit Legende), detaillierter Umgebungsplan vor Baufreigabe. Kommunale Konkretisierungen: Pflanzenliste ohne Neophyten, Einmessung bestehender/zu fällender Bäume (Stammlage, Kronendurchmesser, Baumart), Sichtweitennachweis nach SN 640 273a für die Zufahrt, Freiflächennachweis nach § 11 BO Baar inkl. kindgerechter Spielplatzausstattung, Schnitte bei Terrainveränderungen/Stützmauern gemäss §§ 48/49 BO.

Bemerkung:
30Erweiterte Berechnungen (60/80%-Regel, Wohn-/Gewerbeanteil, Grün-/Freiflächenziffer, Versickerung)bedingt

Über die Ausnützungsberechnung hinaus verlangt Baar mit vermassten Schemaplänen: Nachweis der 60%-/80%-Regelung (UG/DG) gemäss § 8 V PBG, Berechnung Wohn-/Gewerbeanteil, Baumassenziffer, Parkplatzberechnung (inkl. Besucher- und IV-Plätze), Grün-/Freiflächenziffer sowie Berechnung zu Versickerungs-/Retentionsanlagen (Flächen in m2, Einleitmengen in l/s).

Bemerkung:
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.baar.ch/dienstleistungen/25347 Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.