Allschwil
Grünflächenziffer in Allschwil
Die Grünflächenziffer ist in Allschwil in 5 von 13 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10 % bis 15 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 27 der Bau- und Zonenordnung.
Die Grünflächenziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie sichert einen Mindestanteil unversiegelter Fläche.
| Zone | Grünflächenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| G 12 | ≥ 10 % | Art. 27, S. 30 |
| G 15 | ≥ 10 % | Art. 27, S. 30 |
| G 20a | ≥ 10 % | Art. 27, S. 30 |
| G 20b | ≥ 15 % | Art. 27, S. 30 |
| öW+A | ≥ 10 % | § 34 Abs. 4, S. 35 |
Extrahiert aus der BZO Allschwil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Grünflächenziffer in Allschwil?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10 % bis 15 %, festgelegt in 5 von 13 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Grünflächenziffer in der Bauordnung Allschwil?
Meist in Art. 27 der Bau- und Zonenordnung Allschwil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.