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Adligenswil

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Masse in Adligenswil

Überbauungsziffer in Adligenswil

Die Überbauungsziffer ist in Adligenswil in 6 von 8 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.23 - bis 0.6 -. Rechtsgrundlage ist meist § 8 Abs. 2 der Bau- und Zonenordnung.

Die Überbauungsziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Gebäudefläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Fläche der Parzelle überbaut werden darf.

ZoneÜberbauungszifferFundstelle
Ar-W a≤ 0.6 -§ 14 Abs. 4, S. 12
Ar-W b≤ 0.6 -§ 14 Abs. 4, S. 12
M≤ 0.28 -§ 13 Abs. 2, S. 11
W-A≤ 0.25 -§ 8 Abs. 2, S. 8
W-B≤ 0.24 -§ 8 Abs. 2, S. 8
W-C≤ 0.23 -§ 8 Abs. 2, S. 8

Extrahiert aus der BZO Adligenswil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Überbauungsziffer in Adligenswil?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.23 - bis 0.6 -, festgelegt in 6 von 8 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Überbauungsziffer in der Bauordnung Adligenswil?

Meist in § 8 Abs. 2 der Bau- und Zonenordnung Adligenswil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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