Adligenswil
Überbauungsziffer in Adligenswil
Die Überbauungsziffer ist in Adligenswil in 6 von 8 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.23 - bis 0.6 -. Rechtsgrundlage ist meist § 8 Abs. 2 der Bau- und Zonenordnung.
Die Überbauungsziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Gebäudefläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Fläche der Parzelle überbaut werden darf.
| Zone | Überbauungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ar-W a | ≤ 0.6 - | § 14 Abs. 4, S. 12 |
| Ar-W b | ≤ 0.6 - | § 14 Abs. 4, S. 12 |
| M | ≤ 0.28 - | § 13 Abs. 2, S. 11 |
| W-A | ≤ 0.25 - | § 8 Abs. 2, S. 8 |
| W-B | ≤ 0.24 - | § 8 Abs. 2, S. 8 |
| W-C | ≤ 0.23 - | § 8 Abs. 2, S. 8 |
Extrahiert aus der BZO Adligenswil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Überbauungsziffer in Adligenswil?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.23 - bis 0.6 -, festgelegt in 6 von 8 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Überbauungsziffer in der Bauordnung Adligenswil?
Meist in § 8 Abs. 2 der Bau- und Zonenordnung Adligenswil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.