Zone WA2 · Zofingen
Aargau · BFS 4289 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone WA2 in Zofingen (Aargau) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7 m, Firsthöhe ≤ 11 m, Ausnützungsziffer ≥ 0.4, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan 1:500/1:1000, Beglaubigung nur auf Verlangen
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte 1:100 mit Terrain- und EG-Koten
- Kanalisationsplan, Umgebungsplan und Detailplan Versickerung 1:20
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Digitale Eingabe via eBau plus Papierform im Doppel
- Grundbuchauszug wird durch Bauverwaltung organisiert
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung / Hochbau
- 062 745 72 00
- bauverwaltung@zofingen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Zofingen, in denen «WA2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4bBZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 6
1Im Rahmen eines Gestaltungsplans kann der Stadtrat max. zwei zusätzliche Vollgeschosse bewilligen, wenn dadurch eine städtebaulich gute Lösung erreicht wird. Davon ausgeschlossen sind die Wohnzone W2, die Wohn- und Arbeitszone WA2, die Neuquartierzone N sowie die Umgebungsschutzzone US. Gestaltungspläne
2Die Bauten und Freiräume sind gut in das bestehende Umfeld und in die topografischen Verhältnisse zu integrieren. Es ist eine attraktive Gestaltung der Freiräume und Vorplätze mit hoher Aufenthaltsqualität und Bezug zum Strassenraum zu erreichen. Die Freiräume können öffentlich erklärt werden.
3Der Stadtrat kann beim Start der Gestaltungsplanung bezüglich Verfahren und Inhalte, ortsspezifische Vorgaben machen.
4Bei grösseren Arealen oder besonderen Rahmenbedingungen kann der Stadtrat Konkurrenzverfahren verlangen.
5Die Aufteilung in mehrere Teil-Gestaltungspläne ist zulässig, wenn daraus städtebaulich sinnvoll begründete Einheiten entstehen und mit dem ersten Gestaltungsplan ein Gesamtkonzept über das gesamte Gebiet erstellt wird.
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Art. 7BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 10
1Die Wohn- und Arbeitszonen WA2, WA3 und WA4 sind für Wohnen sowie mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Wohn- und Arbeitszonen WA2, WA3 und WA4
2In Abweichung von der allgemeinen Definition betriebsbedingter Störungen gemäss § 29 sind in der Wohn- und Arbeitszone WA4 nördlich der Altstadt und östlich der Bahnlinie auch grössere Verkaufsläden und Einkaufszentren bis max. 3'000 m² Nettoladenfläche zulässig, die ein erhebliches Mass an quartierfremdem Verkehr verursachen.
3In den Zonen WA3 und WA4 ist der Neubau freistehender Ein- und Zweifamilienhäuser nur gestattet, wenn Restflächen oder Baulücken
10 nicht auf sinnvolle Weise mit Mehrfamilienhäusern, gemischten Wohn-/ Gewerbebauten oder anderen verdichteten Gebäudeformen bebaut werden können.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≥ 0.4 | Art. 5, S. 9 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.55 | Art. 5, S. 9 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7 m | Art. 5, S. 9 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 11 m | Art. 5, S. 9 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 5, S. 9 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 4 m | Art. 5, S. 9 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 5, S. 9 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Zofingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.