Zone W9.5A · Widnau
St. Gallen · BFS 3238 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone W9.5A in Widnau (St. Gallen) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 6.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 18 m, Baumassenziffer ≤ 1.8 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Farbige Kennzeichnung baulicher Veränderungen in allen Plänen
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Sämtliche Unterlagen dreifach einreichen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Widnau, in denen «W9.5A» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 19BZO Baureglement Widnau · S. 8
Grünflächenziffer 1 Als Geschossfläche gelten sämtliche innerhalb der Wohn- und Gewerbeeinheiten liegenden Flächen (Wohn- und Gewerberäume, Nebenräume, Verkehrsflächen) zuzüglich der Innen- und Aussenwandquerschnitte. 2 Ausserhalb der Wohn- und Gewerbeeinheiten liegende Flächen (wie Treppenhäuser, Lifte, Verkehrsflächen, Terrassen, offene Balkone und Loggias, Technikräume, nicht gewerbliche Kel ler- und Lagerräume, Garagenräume) werden nicht hinzugerechnet. 1 Die Masse, Abstande, Volumen- und Flächenziffern für Hauptbauten sind in der RegelbauArt. 79, 87, 87a und mass-Tabelle im Anhang zu diesem Reglement festgelegt. 2 Als anrechenbare Grünfläche gelten natürliche oder bepflanzte Bodenflächen eines Grund stücks, die nicht versiegelt sind. Bei Grundstücken in den Wohn-/Gewerbezonen (WG 11 .OA, WG 14.0, WG 17.0) sowie in den Kernzonen (K 14.0, K 17.0, K 20.0), auf denen Bauten vor Inkrafttreten dieses Reglements erstellt wurden, ist für neue Erweiterungsbauten sowie für neue Klein- und Anbauten die Grünflächenzif fer nicht nachzuweisen. Bei Grundstücken in den Wohnzonen (W9.5A, W 10.5A, W 10.5, W 13.5A, W 13.5, W 16.5), auf denen Bauten vor Inkrafttreten dieses Reglements erstellt wurden, ist für neue Klein- und Anbauten sowie neue Anlagen die Grünflächenziffer nicht nachzuweisen. Die minimal nachzuweisende Grünflächenziffer ist in der Regelbaumass-Tabelle im Anhang zu diesem Reglement festgelegt. 1 Die Grünflächenziffer bezeichnet das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechen-
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 6.5 m | Art. 32, S. 13 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 32, S. 13 | 0.85 |
| Gebäudelänge | ≤ 18 m | Art. 32, S. 13 | 0.85 |
| Baumassenziffer | ≤ 1.8 m3/m2 | Art. 32, S. 13 | 0.85 |
| Grünflächenziffer | ≥ 50 % | Art. 32, S. 13 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Widnau (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W9.5A
Was gilt in der Zone W9.5A in Widnau?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W9.5A sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W9.5A einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Widnau?
Wo reiche ich das Baugesuch in Widnau ein?
Weitere Zonen in Widnau
A17.0A30.0FiBK14.0K17.0K20.0LW10.5W10.5AW13.5W13.5AW16.5WG11.0AWG14.0WG17.0ÖBA