Zone Erholungszone Ättenberg · Wettswil am Albis

Zürich · BFS 14 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen

Die Zone Erholungszone Ättenberg in Wettswil am Albis (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 4.5 m, Firsthöhe ≤ 6.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES) für das Baugesuch

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Wettswil am Albis, in denen «Erholungszone Ättenberg» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 22aBZO Wettswil am Albis · S. 9

Erholungszone Ättenberg

1In der Erholungszone Ättenberg sind Bauten und Anlagen für Sport und Freizeit (auch Reitbetriebe) zulässig, Wohnnutzung jedoch nur im bestehenden Umfang im Gebäude Vers.-Nr. 10 auf Parzelle Kat.-Nr. 2682.

2Die bestehenden Bauten dürfen umgebaut, erneuert sowie durch dem Zonenzweck entsprechende Gebäude ersetzt werden. Dabei dürfen die überbaute Fläche pro Gebäude um max. 10 % vergrössert, eine Gebäudehöhe von 4.5 m und eine grösste Höhe von 6.5 m nicht überschritten werden.

3Weitere Gebäude sind nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes zulässig.

4Wo nichts anderes bestimmt ist, gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften.

5Alle Bauten und Anlagen müssen sich gut ins Landschaftsbild einfügen.

6Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Erholungszone Ättenberg sind Bauten und Anlagen für Sport und Freizeit (auch Reitbetriebe) zulässig» · Art. Art. 22a

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 22a). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 4.5 mArt. 22a, S. 90.85
Firsthöhe≤ 6.5 mArt. 22a, S. 90.75

Extrahiert aus der BZO Wettswil am Albis (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Erholungszone Ättenberg

Was gilt in der Zone Erholungszone Ättenberg in Wettswil am Albis?
Gebäudehöhe ≤ 4.5 m, Firsthöhe ≤ 6.5 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Wettswil am Albis erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Erholungszone Ättenberg sein?
Laut BZO Wettswil am Albis: Gebäudehöhe ≤ 4.5 m, Firsthöhe ≤ 6.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wettswil am Albis?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Wettswil am Albis ein?
Baugesuche in Wettswil am Albis laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Bau und Infrastruktur, Ettenbergstrasse 1, 8907 Wettswil a.A.. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Erholungszone Ättenberg in der BZO Wettswil am Albis?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Wettswil am Albis erwähnen die Zone Erholungszone Ättenberg namentlich, darunter Art. 22a. BZO Wettswil am Albis lesen →

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