Zone Erholungszone Ättenberg · Wettswil am Albis
Zürich · BFS 14 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone Erholungszone Ättenberg in Wettswil am Albis (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 4.5 m, Firsthöhe ≤ 6.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES) für das Baugesuch
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Infrastruktur
- 044 700 41 47
- bau@wettswil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wettswil am Albis, in denen «Erholungszone Ättenberg» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 22aBZO Wettswil am Albis · S. 9
Erholungszone Ättenberg
1In der Erholungszone Ättenberg sind Bauten und Anlagen für Sport und Freizeit (auch Reitbetriebe) zulässig, Wohnnutzung jedoch nur im bestehenden Umfang im Gebäude Vers.-Nr. 10 auf Parzelle Kat.-Nr. 2682.
2Die bestehenden Bauten dürfen umgebaut, erneuert sowie durch dem Zonenzweck entsprechende Gebäude ersetzt werden. Dabei dürfen die überbaute Fläche pro Gebäude um max. 10 % vergrössert, eine Gebäudehöhe von 4.5 m und eine grösste Höhe von 6.5 m nicht überschritten werden.
3Weitere Gebäude sind nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes zulässig.
4Wo nichts anderes bestimmt ist, gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften.
5Alle Bauten und Anlagen müssen sich gut ins Landschaftsbild einfügen.
6Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In der Erholungszone Ättenberg sind Bauten und Anlagen für Sport und Freizeit (auch Reitbetriebe) zulässig» · Art. Art. 22a
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 22a). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 4.5 m | Art. 22a, S. 9 | 0.85 |
| Firsthöhe | ≤ 6.5 m | Art. 22a, S. 9 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Wettswil am Albis (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.