Zone IG 5.5 · Wald
Zürich · BFS 120 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone IG 5.5 in Wald (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 4 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 5.5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan (max. 1 Jahr, Ingesa AG)
- Planbeschriftung mit Titel, Datum, Verantwortlichen
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Nur noch eBaugesucheZH seit 01.09.2025
- QES oder Unterschriftenblatt per Post
- Grundbuchauszug (max. 1 Jahr, Notariat Wald)
- Vorgeschriebene Dokumentbenennung
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau und Planung
- 055 256 52 88
- bauamt@wald-zh.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wald, in denen «IG 5.5» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 269BZO Wald · S. 52
PBG • Gebäudelänge, Gesamtlänge §§ 286, 287 PBG; 28 ABV • Gebäudehöhe, Gesamthöhe §§ 278 - 281 PBG; 29 ABV Zusammensetzung des Grenzabstandes nach § 21-26 ABV: Grenzabstand = Grundabstand + Mehrlängenzuschlag + Mehrhöhenzuschlag
(Quelle: Anhang ABV) Seite 52 von 112
Gemeinde Wald ZH – Bau- und Zonenordnung Art. 37 Grundmasse Massvorschriften
37.1 Für Neubauten gelten folgende Massvorschriften:
Blattenbach Heferen Oberlaupen Laupen Baumassenziffer (max.) --- --- Vollgeschosse (max.) 2 2** Dachgeschosse (max.) 2 2 anrechenbare Untergeschosse* (max.) 1* 1* Gebäudehöhe (max.) 7.5 m 7.5 m Firsthöhe (max.) 7.0 m 7.0 m Grenzabstände (min.)
–kleiner Grundabstand
–grosser Grundabstand 3.5 m 5.5 m 3.5 m 5.5 m Gebäudelänge (max.) 25 m 35 m Gebäudebreite (max.) 14 m 14 m
* Anrechenbare Untergeschosse sind zulässig, wenn sie infolge der Topographie ohne Abgrabungen natürlich belichtet werden können. In diesem Fall kann die Gebäudehöhe auf maximal 10.5 m erhöht werden.
** Unter der Voraussetzung einer nachweislich besseren Einordnung im Sinne von § 238 Abs. 2 PBG ist anstelle eines anrechenbaren Untergeschosses ein drittes Vollgeschoss zulässig. Die Gebäudehöhe beträgt in diesem Fall maximal 10.5 m. Für die Beurteilung der guten Einordnung ist zusammen mit den übrigen Baubewilligungsakten ein Modell mit dem Bauvorhaben und der baulichen Umgebung einzureichen. Grosser Grundabstand
37.2 Der grosse Grundabstand gilt wahlweise für die stärker gegen Süden oder Westen gerichtete Gebäudelängsseite, der kleine Grundabstand für die übrigen Gebäudes …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 5.5 m3/m2 | Art. 51, S. 52 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 10 % | Art. 51, S. 52 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10.5 m | Art. 51, S. 52 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 4 m | Art. 51, S. 52 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 51, S. 52 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Wald (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone IG 5.5
Was gilt in der Zone IG 5.5 in Wald?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone IG 5.5 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone IG 5.5 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wald?
Wo reiche ich das Baugesuch in Wald ein?
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