Zone W 1.8 · Wald

Zürich · BFS 120 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone W 1.8 in Wald (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m, Baumassenziffer ≤ 1.8 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan (max. 1 Jahr, Ingesa AG)
  • Planbeschriftung mit Titel, Datum, Verantwortlichen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Nur noch eBaugesucheZH seit 01.09.2025
  • QES oder Unterschriftenblatt per Post
  • Grundbuchauszug (max. 1 Jahr, Notariat Wald)
  • Vorgeschriebene Dokumentbenennung

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Wald, in denen «W 1.8» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 71BZO Wald · S. 86

PBG und erhöhte Energieanforderungen erfüllen müssen, um die Anforderungen des Gestaltungsplanpflichtgebietes zu erfüllen, ist diesen der allgemeine und der Energie-Bonus sicher. Seite 86 von 112

Gemeinde Wald ZH – Bau- und Zonenordnung Art. 61 Arealüberbauungen Zulässigkeit

61.1 In den Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung sind Arealüberbauungen im Sinne von §§ 69 ff. PBG zugelassen. Minimale Arealfläche

61.2 Minimale Arealflächen und zulässige Erhöhung der Baumassenziffer: Bonus Baumassenziffer [m3/m2] Zone Allg. Energie Öko Sozial minimale Arealfläche

W 1.1 0.04 0.04 0.04 0.04 3’000 m2
W 1.4 0.05 0.05 0.05 0.05 3’000 m2
W 1.8 / WG 2.0 0.07 0.07 0.07 0.07 3’000 m2
W 2.4 / WG 2.6 0.11 0.11 0.11 0.11 4’000 m2
W 2.8 / WG 2.8 0.15 0.15 0.15 0.15 4’000 m2

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 86) verbindlich lesbar.

Gebäudelänge

61.3 Die Gebäudelängen sind bei guter Gliederung der Bauten nicht beschränkt. Modell

61.4 Mit dem Baugesuch ist ein Modell einzureichen, das auch die angrenzenden Nachbarliegenschaften enthält. Energiebonus

61.5 Für Projekte, welche eine Energielösung nachweisen, welche einen Heizenergiebedarf aufweisen, der mindestens 10 % unter den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben liegt, wird zusätzlich zum allgemeinen Bonus ein Energiebonus gewährt. Ökobonus

61.6 Für Projekte, welche eine vorzügliche ökologische Bauweise nachweisen (z.B. MINERGIE-P-ECO® oder äquivalente Standards), wird zusätzlich zum allgemeinen Bonus und zum Energiebonus ein Ökobonus gewährt. Sozialbonus

61.7 Für Projekte für erschwinglichen Wohnungsbau, welche einen langfristigen Betrieb durch eine Genossenschaft …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 269BZO Wald · S. 52

PBG • Gebäudelänge, Gesamtlänge §§ 286, 287 PBG; 28 ABV • Gebäudehöhe, Gesamthöhe §§ 278 - 281 PBG; 29 ABV Zusammensetzung des Grenzabstandes nach § 21-26 ABV: Grenzabstand = Grundabstand + Mehrlängenzuschlag + Mehrhöhenzuschlag  

(Quelle: Anhang ABV) Seite 52 von 112

Gemeinde Wald ZH – Bau- und Zonenordnung Art. 37 Grundmasse Massvorschriften

37.1 Für Neubauten gelten folgende Massvorschriften:

Blattenbach Heferen Oberlaupen Laupen Baumassenziffer (max.) --- --- Vollgeschosse (max.) 2 2** Dachgeschosse (max.) 2 2 anrechenbare Untergeschosse* (max.) 1* 1* Gebäudehöhe (max.) 7.5 m 7.5 m Firsthöhe (max.) 7.0 m 7.0 m Grenzabstände (min.)

–kleiner Grundabstand

–grosser Grundabstand 3.5 m 5.5 m 3.5 m 5.5 m Gebäudelänge (max.) 25 m 35 m Gebäudebreite (max.) 14 m 14 m

* Anrechenbare Untergeschosse sind zulässig, wenn sie infolge der Topographie ohne Abgrabungen natürlich belichtet werden können. In diesem Fall kann die Gebäudehöhe auf maximal 10.5 m erhöht werden.

** Unter der Voraussetzung einer nachweislich besseren Einordnung im Sinne von § 238 Abs. 2 PBG ist anstelle eines anrechenbaren Untergeschosses ein drittes Vollgeschoss zulässig. Die Gebäudehöhe beträgt in diesem Fall maximal 10.5 m. Für die Beurteilung der guten Einordnung ist zusammen mit den übrigen Baubewilligungsakten ein Modell mit dem Bauvorhaben und der baulichen Umgebung einzureichen. Grosser Grundabstand

37.2 Der grosse Grundabstand gilt wahlweise für die stärker gegen Süden oder Westen gerichtete Gebäudelängsseite, der kleine Grundabstand für die übrigen Gebäudes …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 1.8 m3/m2Art. 43, S. 520.95
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 43, S. 520.95
Firsthöhe≤ 5 mArt. 43, S. 520.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 43, S. 520.95
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 43, S. 520.95
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 43, S. 520.95

Extrahiert aus der BZO Wald (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W 1.8

Was gilt in der Zone W 1.8 in Wald?
Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m, Baumassenziffer ≤ 1.8 m3/m2. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Wald erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W 1.8 sein?
Laut BZO Wald: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W 1.8 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Wald. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wald?
17 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Wald ein?
Baugesuche in Wald laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau und Planung, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald ZH. Ablauf nach der Einreichung →

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