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Grünflächenziffer in Wald

Die Grünflächenziffer ist in Wald in 3 von 15 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10 % bis 20 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 51 der Bau- und Zonenordnung.

Die Grünflächenziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie sichert einen Mindestanteil unversiegelter Fläche.

ZoneGrünflächenzifferFundstelle
IG 5.5≥ 10 %Art. 51, S. 52
IG 7.0≥ 10 %Art. 51, S. 52
QUEZ H.≥ 20 %Art. 48, S. 52

Extrahiert aus der BZO Wald (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Grünflächenziffer in Wald?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10 % bis 20 %, festgelegt in 3 von 15 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Grünflächenziffer in der Bauordnung Wald?

Meist in Art. 51 der Bau- und Zonenordnung Wald, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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