← alle Gemeinden
Baugesuch prüfen →
Wald
Grünflächenziffer in Wald
Die Grünflächenziffer ist in Wald in 3 von 15 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10 % bis 20 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 51 der Bau- und Zonenordnung.
Die Grünflächenziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie sichert einen Mindestanteil unversiegelter Fläche.
| Zone | Grünflächenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| IG 5.5 | ≥ 10 % | Art. 51, S. 52 |
| IG 7.0 | ≥ 10 % | Art. 51, S. 52 |
| QUEZ H. | ≥ 20 % | Art. 48, S. 52 |
Extrahiert aus der BZO Wald (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Grünflächenziffer in Wald?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10 % bis 20 %, festgelegt in 3 von 15 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Grünflächenziffer in der Bauordnung Wald?
Meist in Art. 51 der Bau- und Zonenordnung Wald, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.