Zone Blattenbach · Wald

Zürich · BFS 120 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone Blattenbach in Wald (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan (max. 1 Jahr, Ingesa AG)
  • Planbeschriftung mit Titel, Datum, Verantwortlichen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Nur noch eBaugesucheZH seit 01.09.2025
  • QES oder Unterschriftenblatt per Post
  • Grundbuchauszug (max. 1 Jahr, Notariat Wald)
  • Vorgeschriebene Dokumentbenennung

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Wald, in denen «Blattenbach» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 269BZO Wald · S. 52

PBG • Gebäudelänge, Gesamtlänge §§ 286, 287 PBG; 28 ABV • Gebäudehöhe, Gesamthöhe §§ 278 - 281 PBG; 29 ABV Zusammensetzung des Grenzabstandes nach § 21-26 ABV: Grenzabstand = Grundabstand + Mehrlängenzuschlag + Mehrhöhenzuschlag  

(Quelle: Anhang ABV) Seite 52 von 112

Gemeinde Wald ZH – Bau- und Zonenordnung Art. 37 Grundmasse Massvorschriften

37.1 Für Neubauten gelten folgende Massvorschriften:

Blattenbach Heferen Oberlaupen Laupen Baumassenziffer (max.) --- --- Vollgeschosse (max.) 2 2** Dachgeschosse (max.) 2 2 anrechenbare Untergeschosse* (max.) 1* 1* Gebäudehöhe (max.) 7.5 m 7.5 m Firsthöhe (max.) 7.0 m 7.0 m Grenzabstände (min.)

–kleiner Grundabstand

–grosser Grundabstand 3.5 m 5.5 m 3.5 m 5.5 m Gebäudelänge (max.) 25 m 35 m Gebäudebreite (max.) 14 m 14 m

* Anrechenbare Untergeschosse sind zulässig, wenn sie infolge der Topographie ohne Abgrabungen natürlich belichtet werden können. In diesem Fall kann die Gebäudehöhe auf maximal 10.5 m erhöht werden.

** Unter der Voraussetzung einer nachweislich besseren Einordnung im Sinne von § 238 Abs. 2 PBG ist anstelle eines anrechenbaren Untergeschosses ein drittes Vollgeschoss zulässig. Die Gebäudehöhe beträgt in diesem Fall maximal 10.5 m. Für die Beurteilung der guten Einordnung ist zusammen mit den übrigen Baubewilligungsakten ein Modell mit dem Bauvorhaben und der baulichen Umgebung einzureichen. Grosser Grundabstand

37.2 Der grosse Grundabstand gilt wahlweise für die stärker gegen Süden oder Westen gerichtete Gebäudelängsseite, der kleine Grundabstand für die übrigen Gebäudes …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 309BZO Wald · S. 20

PBG). Allfällige Ersatzabgaben oder die Beteiligung an Gemeinschaftsanlagen sind im Baubewilligungsverfahren fallweise zu behandeln. Der Gestaltung von Abstellplätzen ist besondere Beachtung zu schenken. Besucherparkplätze sind frei zugänglich anzuordnen und als solche zu kennzeichnen.

–Zahl und Erstellungspflicht §§ 242, 243 PBG

–Lage, Gestaltung und Besucherparkplätze § 244 PBG

–Gemeinschaftsanlagen § 245 PBG

–Ersatzabgabe/Parkraumplanung § 246 PBG Im Übrigen ist die VSS-Norm SN 640 280 (Grundlagen) und 640 291a (Anordnung und Geometrie) zu beachten. Seite 20 von 112

Gemeinde Wald ZH – Bau- und Zonenordnung Art. 15 Autoabstellplätze Normbedarf

15.1 Der Normbedarf für Personenwagen-Abstellplätze (P) wird ohne Berücksichtigung der Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr berechnet. Er richtet sich nach nachfolgender Tabelle, wobei die Bruchteile unter der Hälfte abgerundet werden. Wohnen Bewohner und Besucher pro Einfamilienhaus 2 P (z.B. Garage und Vorplatz) pro Wohnung bis 2 1/2 Zimmer 1 P davon für Besucher ⎬

1P/5 Wohnungen pro Wohnung über 2 1/2 Zimmer 1.5 P Dienstleistungen Beschäftigte Kunden, Besucher publikumsintensiv (z.B. Schalterbetrieb) 1 P/50 m2 GNF publikumsorientiert (z.B. Praxis) 1 P/80 m2 GNF jedoch min.

1P/2 Arbeitsplätze 1 P/100 m2 GNF nicht publikumsorientiert (z.B. reine Büros, Kleingewerbe) 1 P/300 m2 GNF Verkaufsgeschäfte Lebensmittel und Nichtlebensmittel 1 P/2 Arbeitsplätze 1 P/50 m2 GNF Restaurants 1 P/2 Arbeitsplätze 1 P/4 Sitzplätze Andere Nutzungsarten Bei anderen Nutzungen oder besonderen Verhältnissen setzt de …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 37, S. 520.85
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 37, S. 520.90
Firsthöhe≤ 7 mArt. 37, S. 520.90
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 37, S. 520.90
Grenzabstand (gross)≥ 5.5 mArt. 37, S. 520.90
Gebäudelänge≤ 25 mArt. 37, S. 520.90

Extrahiert aus der BZO Wald (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Blattenbach

Was gilt in der Zone Blattenbach in Wald?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Wald erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Blattenbach sein?
Laut BZO Wald: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 7 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Blattenbach einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 5.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Wald. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wald?
17 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Wald ein?
Baugesuche in Wald laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau und Planung, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald ZH. Ablauf nach der Einreichung →

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