Zone WE2 · Uznach
St. Gallen · BFS 3339 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone WE2 in Uznach (St. Gallen) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Firsthöhe ≤ 11 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Beglaubigter Katasterplan 1:500 vom Grundbuchgeometer
- Grundrisse mit detaillierten Angaben
- Umgebungsangaben im Plan (Zufahrten, Spielflächen, Container)
- Entwässerungsplan nach VSA mit kommunalem Musterplan
- Planformat A4 gefaltet mit Farbcode
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung 4-fach
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau (Hochbauamt)
- 055 285 23 02
- hochbau@uznach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Uznach, in denen «WE2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 6
Zonenbezeichnung Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt:
Zonen
Abkürzung
Wohnzone für Einund Zweifamilienhäuser
1Geschoss
WE1
Wohnzone für Einund Zweifamilienhäuser
2Geschosse
WE2
Wohnzone
2Geschosse W2
Wohnzone
3Geschosse W3
Wohn-Gewerbezone
2Geschosse WG2
Wohn-Gewerbezone
3Geschosse WG3
Wohn-Gewerbezone
4Geschosse WG4
Zonen
Abkürzung
Gewerbe-Industriezone A
GIA
Gewerbe-Industriezone B
GIB
Gewerbe-Industriezone C
GIC
Industriezone
I
Kernzone A
KA
Kernzone B
KB
Kernzone C
KC
Grünzone
G
Grünzone: Sport-, Park- und Erholungsanlagen
G SA
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Oe
Landwirtschaftszone
Lw
Intensiverholungszone Dauerstandplatz
1Geschoss
IED
Das nicht eingezonte Gebiet stellt das "Übrige Gemeindegebiet" (UeG, im Zonenplan weiss) dar.
Die Umgrenzung der Zonen ist im Originalzonenplan 1:5000 dargestellt.
Art. 7BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 9
Zonenordnung Zonenordnung Bauweise Vollgeschosse maximal Abmessungen maximal in m Minimale Grenzabstände in m Gebäudeabstand grundstücksintern minimal Empfindlichkeitsstufen nach Lärmschutzverordnung Zonen 1) offen Gebäudehöhe Firsthöhe Gebäudelänge grosser GA kleiner GA allseitiger GA Länge zu gliedern ab Wohnzone für Ein- und WE1
Zweifamilienhäuser x 1 6,5 10 20 10 5 II Wohnzone für Ein- und WE2 Zweifamilienhäuser x 2 7 11 25 8 4 II Wohnzone W2 x 2 7 11 30 8 4 II Wohnzone W3 x 3 10 14 30 10 5 II Wohn-Gewerbezone WG2 x 2 7 11 30 8 4 III Wohn-Gewerbezone WG3 x 3 10 14 40 30 10 5 III Wohn-Gewerbezone WG4 x 4 13 17 50 30 10 5 III Gewerbe-Industriezone A GIA x 18 18 zonenintern all-
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.
seitig 5m, gegenüber andern als Gewerbe-Industriezonen und Industriezonen 60% der Gebäudehöhe, mindestens aber 7m. 5 III
Gewerbe-Industriezone B GIB x 16 16 5 III Gewerbe-Industriezone C GIC x 10 14 5 III Industriezone I x 24 24 5 IV Kernzone A KA Siehe Art. 9 ff. Baureglement III Kernzone B KB x 4 13 17 50 30 6 III Kernzone C KC x 3 10 14 40 30 5 III Grünzone G x 1 10 5 II
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.
Grünzone: Sport-, Park- G SA und Erholungsanlagen Zone für öffentliche Bau- Oe
ten und Anlagen x 10 5 II Landwirtschaftszone Lw x 10 5 III Übriges Gemeindegebiet UeG x 2 7 11 30 10 5 III Intensiverholungszone IED Dauerstandplatz x 1 3,5 5 25 10 III
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.
1) x = offene Bauweise
Art. 17BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 13
Gesamtüberbauung mit besonderer Bauweise Für die Überbauung eines grösseren, zusammenhängenden und zweckmässig abgegrenzten Gebietes kann aufgrund eines Überbauungs- und Gestaltungsplans im Baubewilligungsverfahren von den für die Regelbauweise gültigen Bauvorschriften abgewichen werden. Dabei gilt:
a)Das Überbauungs- oder Gestaltungsplanareal muss in den Wohnzonen und den Wohn-Gewerbezonen mindestens 2'500 m2 und in den Kernzonen wenigstens 1'500 m2 umfassen.
b)Das gesamte Areal muss nach einem Projekt überbaut werden, das architektonisch und städtebaulich wesentliche Vorzüge gegenüber der Regelbauweise aufweist. Im Einzelnen müssen insbesondere folgende Anforderungen erfüllt sein:
–Wohnflächenanteil in den Kernzonen von mindestens einem Drittel
–sehr gute Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung
–Grundrisse mit hoher Wohnqualität und genügend hohem Anteil an Gemeinschafts-, Aufenthalts- und Abstellräumen
–Trennung des Fussgänger- und Fahrverkehrs
–grössere, zusammenhängende und gut gestaltete Spiel- und Begegnungsbereiche innerhalb der Freiflächen; als Mindestmass für diese Einrichtungen gilt eine Fläche von 20 % der zu Wohnzwecken genutzten Geschossflächen; davon muss ein angemessener Anteil, mindestens 25 m2, überdacht sein.
–Erstellung sämtlicher Parkplätze – in einer oder mehreren geschlossenen Gemeinschaftsgaragen zusammengefasst – wenn möglich unterirdisch; Ausnahme Besucherparkplätze in den Wohnzonen und den Wohn-Gewerbezonen, die als ungedeckte Abstellplätze angelegt werden können.
–flächens …
Art. 33BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 20
rassenhäuser Als Terrassenhäuser gelten Reihen- oder Zeilenbauten, die stufenartig an Hanglagen erstellt werden und mehr als zwei talwärts orientierte Geschosse oder Stufen aufweisen.
Terrassenhäuser sind in den Wohnzonen und in den Wohn-Gewerbezonen, ausgenommen in den Zonen WE1 und WG4, unter folgenden Voraussetzungen zugelassen:
a)Es dürfen pro Zeile oder Reihe höchstens 4 Stufen und zusätzlich ein Garagengeschoss unten oder oben, also insgesamt maximal 5 Stufen, erstellt werden.
b)b) Mindestens 15 % der Dach- und Terrassenflächen sind zu humusieren und mit Pflanzen zu begrünen.
Als massgebende Gebäudelänge gilt die längste Baustufe, die horizontal von der Terrassenvorderkante bis zum Schnittpunkt mit dem ausgemittelten Terrain auf der Höhe der Oberkante des Fussbodens gemessen wird.
Als Gebäudehöhe ist der Höhenunterschied zwischen dem ausgemittelten natürlichen Terrainverlauf und der Verbindungslinie der Oberkante der höchsten Bauteile an der Seitenfassade massgebend.
Die jeweilige seitliche Niveaulinie gilt bis in die Mitte der hangwärts orientierten Fassade.
Das Gebäude darf die Höhe von 8.50 m in den Zonen WE2, W2 und WG2 und von 10.00 m in den Zonen W3 und WG3 nicht überschreiten.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die Regelbauweise gemäss Art. 7.
V.2 Bau- und Hygienevorschriften
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 7). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 7, S. 9 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7 m | Art. 7, S. 9 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 11 m | Art. 7, S. 9 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 7, S. 9 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 7, S. 9 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 7, S. 9 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Uznach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.